Schutz gefährdeter Minderheiten - Der Bund beschliesst mehr Unterstützung
Der Bundesrat hat heute ein Lösungspaket für eine verstärkte Unterstützung gefährdeter Minderheiten im Sicherheitsbereich vorgestellt. Ab 2019 wird der Bund spezifische Massnahmen mitfinanzieren. Das bedeutet eine erste teilweise Entlastung für die jüdischen Gemeinden. Die Kantone sollen einen weiteren Anteil an diesen Massnahmen mittragen. In einem zweiten Schritt will der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Gesetzesgrundlage für aktive Schutzmassnahmen angehen. Nach langwierigen Verhandlungen und viel Aufklärungsarbeit hat der SIG damit ein wichtiges Etappenziel erreicht.
Der Bundesrat hat heute aufgrund der Vorarbeit der Arbeitsgruppe «Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» bekanntgegeben, dass er sich an den Sicherheitskosten dieser Minderheiten beteiligen wird. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und Städte sowie der betroffenen Minderheiten, darunter der SIG, zusammen. Angesichts der unbestritten erhöhten Terrorbedrohung in der Schweiz muss die Sicherheit von besonders gefährdeten Minderheiten angepasst werden. Darum sollte ein umfassendes Schutzkonzept mit operationellen Massnahmen in den Bereichen Koordination und Information sowie Schritte zur finanzielle Entlastung der Minderheiten im Bereich Sicherheit erarbeitet werden.
In einem ersten Schritt wird eine Verordnung erlassen. Ab 2019 werden die durch die betroffenen Minderheiten erbrachten Sicherheitsmassnahmen – vor allem für Projekte in den Bereichen der Information, Sensibilisierung und Ausbildung – vom Bund mit jährlich bis zu 500’000 Franken finanziert. Kantone und Städte sind gefordert den Beitrag zu ergänzen. Dadurch werden jüdische Gemeinden in Bezug auf ihre Sicherheitskosten finanziell teilweise entlastet. In einem zweiten Schritt soll ein Bundesgesetz geprüft werden, das es dem Bund erlauben soll, aktive Schutzmassnahmen zu unterstützen. Diese konkrete Unterstützungszusage des Bundes ist für den SIG ein wichtiger Etappensieg.
Die erhöhte Terrorbedrohung in Europa und in der Schweiz hatte die Sicherheitsanforderungen der jüdischen Einrichtungen und Gemeinden stark anwachsen lassen und führte darum auch zu stark steigenden Kosten im Sicherheitsbereich. Schutz und Sicherheit können aber nicht ausschliesslich als Privatangelegenheit der jüdischen Gemeinschaft angesehen werden. Der Staat ist für den Schutz und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger verantwortlich, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit.
Schon im Jahr 2015 wandte sich darum der SIG an den Bund, um eine grössere staatliche Unterstützung bei den Sicherheitsmassnahmen zu erwirken. In der Debatte um Zuständigkeiten in dieser Frage hatten sich Bund, Kantone und Städte bis vor Kurzem immer wieder gegenseitig die Verantwortung zugeschoben. Im Herbst 2017 hatte der Bundesrat zum ersten Mal den Schutz jüdischer Einrichtungen als «Angelegenheit von nationaler Bedeutung» anerkannt. Die von Nationalrat und Ständerat einstimmig angenommene Motion von Ständerat Daniel Jositsch hat im Frühjahr 2018 schliesslich deutlich gemacht, dass ein Ausbau und mehr Unterstützung beim Schutz und der Sicherheit von gefährdeten Minderheiten eine breite Abstützung in der Bundespolitik geniesst.
Das hatte auch Einfluss auf die Diskussionen in den Kanton, wo vor allem in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt erste Fortschritte erzielt wurden. Das vom Bund heute präsentierte Lösungspaket verlangt auch von den Kantonen die Bereitschaft, die Massnahmen mitzutragen. So erwartet der SIG von den Kantonen, dass sie ihren Anteil an den Gesamtkosten der vorerst bestimmten Massnahmen tragen und den im zweiten Lösungsschritt folgenden langwierigen Gesetzesprozess begleiten und tatkräftig unterstützen werden. Der SIG hält dies auch für den richtigen Zeitpunkt, dass die Kantone eine Anpassung der eigenen Gesetzesgrundlagen beim Schutz und der Unterstützung gefährdeter Minderheiten prüfen. Es wird sich auf kantonaler Ebene zeigen, ob der Wille vorhanden ist, die Sicherheit gefährdeter Minderheiten zu stützen.
Die vorliegenden Ergebnisse sind ein sehr guter Anfang und haben vor allem grossen symbolischen Wert. Das Engagement des SIG ist damit aber nicht beendet. Vielmehr werden der SIG und seine Partner den skizzierten weiteren Prozess weiterhin begleiten und auf eine konkrete, langfristige Lösung hinarbeiten.