Der Bundesrat hat die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance IHRA anerkannt. Der Bund schliesst sich damit einer grossen Zahl von Staaten, Städten und Organisationen an. Zudem will der Bundesrat Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus verstärken. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden Schweiz PLJS begrüssen diese Schritte.
Als Antwort auf ein Postulat von Ständerat Paul Rechsteiner hat der Bundesrat heute seinen Bericht zur IHRA-Antisemitismusdefinition veröffentlicht. Der Bundesrat anerkennt darin den Wert und die praktische Relevanz der rechtlich nicht bindenden Arbeitsdefinition der IHRA. Der Bundesrat betont weiter, dass auch die Arbeitsdefinition der IHRA in ihrem jeweiligen Anwendungskontext interpretiert werden muss. Entsprechend sind alle involvierten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure dazu aufgerufen, sich mit der Arbeitsdefinition und der dazugehörigen Debatte vertiefter auseinanderzusetzen.
IHRA-Antisemitismusdefinition hat sich bewährt
Die Antisemitismusdefinition der IHRA wird mittlerweile von 29 Staaten sowie diversen Städten und Organisationen anerkannt und angewendet. Auch der SIG stützt sich in seiner Bearbeitung von Vorfällen und deren Aufarbeitung im Antisemitismusbericht auf diese Definition. Die IHRA, der auch die Schweiz angehört, hatte diese Definition 2016 verabschiedet. Das Europäische Parlament hatte darauf 2017 seine Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, diese zu übernehmen. Sie lautet: «Antisemitismus ist eine bestimmte Wahr-nehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.» Sie wird durch elf Beispiele ergänzt, welche die Handhabung erleichtern.
Verstärkung der Massnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus
In seinem Bericht skizziert der Bundesrat ausserdem einen Massnahmenkatalog, um Antisemitismus und Rassismus umfassender zu bekämpfen. Der Bundesrat will eine Koordinationsaufgabe übernehmen und Rahmenbedingungen schaffen, damit Synergien bestmöglich genutzt werden und eine gesamtschweizerisch getragene Strategie entwickelt werden kann. Darunter fallen unter anderem die Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination all jener, die sich auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene in der Bekämpfung von Antisemitismus engagieren. Es solle auch eine koordinierte Strategie zur aktiven Information und Sensibilisierung und eine sichtbare und niederschwellige Meldestelle für rassistische Hassrede im Internet und in den Sozialen Medien entwickelt werden. Die zuständigen Akteure auf allen Staatsebenen sind schliesslich aufgerufen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Empfehlungen zu Massnahmen gegen Antisemitismus in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen.
Jüdische Dachverbände begrüssen den Bericht des Bundesrates
Die beiden jüdischen Dachverbände der Schweiz SIG und PLJS begrüssen den Bericht des Bunderates. Der Bericht stellt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik dar. Es ist sehr erfreulich, dass der Bundesrat auch die Massnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus verstärken will. Die Dachverbände stellen hier weiterhin ihre Expertise zur Verfügung und sind offen für Kooperationen in spezifischen Massnahmefeldern.
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