Am 25. November 2018 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Selbstbestimmungsinitiative ab. Eine Annahme der Initiative hätte negative Folgen für Minderheiten in der Schweiz und als Signal auch darüber hinaus. Völkerrecht und Menschenrechte bieten Schutz vor Diskriminierung und garantieren Minderheiten Rechte, die auch dem Staat gegenüber durchsetzbar sind. Die Schweizer Juden stellen sich gegen eine Schwächung des Minderheitenschutzes. Darum lehnen auch die beiden jüdischen Dachverbände, der SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS, die Selbstbestimmungsinitiative entschieden ab.
Die Schweizer Juden, vertreten durch die beiden Dachverbände SIG und PLJS, treten selten aber gezielt und überzeugt in einem Abstimmungskampf auf. Eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde schwerwiegend gegen die Interessen und Bedürfnisse von Minderheiten verstossen. Eine Schwächung der Einbettung der Schweiz in das internationale System völkerrechtlicher Verpflichtungen sowie eine Schmälerung des Bekenntnisses zu den Menschenrechten sind unannehmbar. Die Schweizer Juden selbst sind als religiöse Minderheit und mit ihrer geschichtlichen Erfahrung besonders betroffen und lehnen darum Einschränkungen beim Minderheitenschutz, der dem staatlichen Recht übergeordnet ist, entschieden ab.
Menschenrechte schützen jeden Einzelnen
Menschenrechte garantieren den Schutz des Einzelnen ohne Einschränkung aufgrund von Herkunft, Religion oder Lebensweise. Gerade Angehörige religiöser, ethnischer oder kultureller Minderheiten sind auf diesen Schutz angewiesen. Ein Aufweichen der Menschenrechte bedeutet ein Aufweichen des Minderheitenschutzes. In einem demokratischen Rechtsstaat müssen Minderheiten umfassend verbriefte Rechte und Schutz geltend machen können.
Für uns Juden und Jüdinnen unerlässlich
Die im Völkerrecht verankerten Prinzipien und das staatenübergreifende Regelwerk der Europäischen Menschenrechtskonvention bieten den Juden und allen anderen Minderheiten hier und in ganz Europa Schutz vor Restriktionen und Diskriminierung. Gerade diese Konvention garantiert dem Einzelnen Rechte, die dieser auch gegenüber dem Staat vor einem internationalen Gericht einfordern kann. Die Initiative gefährdet diese Rechtssicherheit und schränkt die Handlungsfähigkeit des Einzelnen gegenüber dem Staat ein.
Menschenrechte als Teil unserer Demokratie
Eine Schwächung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz sendet verwirrende Signale nach innen und verheerende Botschaften nach aussen. Die Menschenrechte sind wichtige Säulen des rechtstaatlichen Verständnisses und damit auch der Schweizer Demokratie. Die Schweiz trägt aber auch eine Vorbildfunktion gegenüber der Staatengemeinschaft. Darum ist sie es der Völkergemeinschaft schuldig, sich klar zu Völkerrecht und Menschenrechten zu bekennen und sich für diese beispielhaft einzusetzen.
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