Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) lehnt die Ausschaffungsinitiative ab und spricht sich für den Gegenvorschlag aus, um die Initiative zu verhindern und um den Bund bei der Förderung der Integration und des Zusammenlebens der Menschen in unserem Land in die Pflicht zu nehmen. Der Dachverband der jüdischen Gemeinden ist gegen die Ausschaffungsinitiative. Mit dieser wird wegen bestimmter Delikte straffällig gewordenen Ausländern automatisch und unabhängig von der Schwere der Tat und ohne Berücksichtigung der persönlichen Umstände das Aufenthaltsrecht entzogen. Die Ausschaffungsinitiative verletzt dabei elementare Grundsätze der Bundesverfassung und des Völkerrechts und somit unseres Rechtsstaates.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) lehnt die Ausschaffungsinitiative ab und spricht sich für den Gegenvorschlag aus, um die Initiative zu verhindern und um den Bund bei der Förderung der Integration und des Zusammenlebens der Menschen in unserem Land in die Pflicht zu nehmen.
Der Dachverband der jüdischen Gemeinden ist gegen die Ausschaffungsinitiative. Mit dieser wird wegen bestimmter Delikte straffällig gewordenen Ausländern automatisch und unabhängig von der Schwere der Tat und ohne Berücksichtigung der persönlichen Umstände das Aufenthaltsrecht entzogen. Die Ausschaffungsinitiative verletzt dabei elementare Grundsätze der Bundesverfassung und des Völkerrechts und somit unseres Rechtsstaates.
Dem parlamentarischen Gegenvorschlag ist indes zuzustimmen. Der SIG setzt sich für eine offene Gesellschaft ein und begrüsst Massnahmen, die das Zusammenleben fördern. Der SIG unterstützt deshalb die Einführung eines Integrationsartikels als Teil des Gegenvorschlages. Friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft erfordert, dass unsere Rechtsordnung von allen Bewohnern anerkannt, aber auch deren kulturelle und religiöse Eigenheiten respektiert werden.
Der Gegenvorschlag bringt darüber hinaus eine Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Ausschaffungen und trägt zur Vereinheitlichung der Ausschaffungspraxis in der Schweiz bei. Vor allem aber hält er fest, dass beim jeweiligen Entscheid über eine Ausschaffung die Grundrechte und Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere Grundsätze der Verhältnismässigkeit, zu beachten sind, also jeder Einzelfall konkret geprüft werden muss.
Für weitere Informationen:
Dr. Herbert Winter, Präsident SIG (044 251 81 00)