Der Bundesrat erhöht die Mittel zur Unterstützung gefährdeter Minderheiten im Sicherheitsbereich. Neu können auch laufende Sicherheitskosten geltend gemacht werden. Der SIG und die PLJS begrüssen diesen Entscheid.
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 entschieden, dass die Unterstützungsbeiträge für Einrichtungen von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen erhöht werden sollen. Ab 2023 stehen durch den Bund neu gesamthaft 2.5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS halten die neue Lösung des Bundesrates für angemessen und konstruktiv. Dadurch wird die Sicherheit von Minderheiten gestärkt und diese dauerhaft finanziell entlastet. Damit wird nach jahrelanger politischer Arbeit eine zentrale Forderung der jüdischen Dachverbände erfüllt.
Bisherige Mittel erweisen sich als unzureichend
Im Herbst 2019 setzte der Bundesrat die «Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» in Kraft. Die Verordnung sieht vor, dass sicherheitsrelevante Projekte der betroffenen Minderheiten in den Bereichen «Bauliche Massnahmen», Ausbildung, Sensibilisierung und Information unterstützt werden. Der Bund sah damals lediglich Unterstützungsleistungen in der Höhe von bis zu 500'000 Schweizer Franken für die genannten Massnahmen pro Jahr vor. Der Bund hatte damals angekündigt, weitergehende Massnahmen zu prüfen.
Bisher wurden vom fedpol drei Gesuchszyklen 2019 bis 2021 durchgeführt. Die Menge an Gesuchen haben den dringlichen Bedarf der jüdischen Gemeinschaft nach Unterstützung im Sicherheitsbereich gezeigt. So wurden seither insgesamt 27 Gesuche bewilligt, davon 23 aus der jüdischen Gemeinschaft. Der Bedarf an finanziellen Mitteln zur Verbesserung der Sicherheit der jüdischen Einrichtungen überstieg jedoch die zur Verfügung stehenden Mitteln jeweils deutlich. Einige Gesuche mussten darum abgelehnt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich, dass eine Unterstützung bei den laufenden Sicherheitskosten dringend angezeigt ist.
Deutliche Erhöhung der Mittel und Berücksichtigung von laufenden Sicherheitskosten
Die Mittel des Bundes sollen nun ab 2023 von 500'000 Franken auf insgesamt 2.5 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. In diesem Rahmen stehen neu Mittel für Beteiligungen des Bundes an ganzheitlichen Sicherheitskonzepten zur Sicherung gefährdeter Einrichtungen zur Verfügung. Damit berücksichtigt der Bund erstmals die hohen laufenden Sicherheitskosten gefährdeter Einrichtungen. Nach eigenen Berechnungen schätzen die beiden jüdischen Dachverbände die jährlichen ungedeckten Kosten der jüdischen Gemeinschaft im Sicherheitsbereich auf 4 bis 5 Millionen Franken.
Ein richtiges und notwendiges Zeichen
Mit dem jüngsten Entscheid des Bundesrates folgt eine weitere Entlastung der jüdischen Gemeinden. Mit dem vorliegenden Lösungsansatz wird ein wichtiger, aber nicht vollständiger Beitrag an die Sicherheitskosten der jüdischen Gemeinschaft geleistet werden können. Bemerkenswert ist insbesondere, dass im Rahmen ganzheitlicher Sicherheitskonzepte auch laufende Sicherheitskosten berücksichtigt werden können.
«Dies ist ein wichtiger nächster Schritt. Es ist ein richtiges und notwendiges Zeichen, dass der Bund Jüdinnen und Juden und andere besonders gefährdete Minderheiten in ihren Sicherheitsbemühungen weitreichender unterstützt»,
sagt SIG-Präsident Ralph Lewin.
«Nun müssen auch die Kantone zusätzliche finanzielle Beiträge leisten»,
betont der Co-Präsident der PLJS Peter Jossi.
Für den SIG und die PLJS geht der Bundesrat den richtigen Weg. Der vorliegende konstruktive Lösungsansatz des Bundes wäre ohne das grosse Engagement des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements nicht möglich gewesen.
Kantone stärker gefordert
Der Bund hatte seit Beginn des Prozesses die Kantone dazu aufgefordert, einen eigenen Anteil an den Kosten zu leisten. Auch für den SIG und die PLJS war es immer entscheidend, dass alle staatlichen Ebenen ihre Verantwortung wahrnehmen, so auch die Kantone und Städte. Insbesondere für bauliche Kosten haben sich bereits verschiedene Kantone und Städte ein- oder mehrmalig an Sicherheitskosten beteiligt, der Kanton Basel-Stadt sogar an laufenden Kosten. Der SIG und die PLJS begrüssen diese Entwicklung. Sie halten aber auch fest, dass nun alle Kantone mit jüdischen Einrichtungen aufgefordert sind, regelmässige und substantielle Beiträge für laufende Sicherheitskosten zu leisten. Ziel ist es, dass von Bund, Kantonen und Städten dauerhafte Finanzierungslösungen gefunden werden.
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