In der jüdischen Tradition gibt es unter den „Mitzvot“ (Geboten), d.h. den wichtigsten Pflichten, einige, die sich auf die Krankenpflege und -besuche, Gebete und die Begleitung von Toten an ihre letzte Ruhestätte beziehen.

Im Zentrum jeder jüdischen Gemeinde steht die so genannte Heilige Bruderschaft (Chewra Kadischa), welche die Aufgabe hat, Kranke zu besuchen, Sterbenden in ihren letzten Stunden beizustehen und die in den „Mitzvot“ vorgeschriebenen Bestattungsrituale zu übernehmen. Sie hält Gottesdienste ab und spendet Angehörigen Trost.

Ihre Fürsorge gilt allen Gemeindemitgliedern, unabhängig davon, ob diese wohlhabend sind oder in Armut leben. Es gibt keine besonderen Vorbereitungen auf einen bevorstehenden Todesfall. Er wird einfach in Ruhe abgewartet, sowohl vom Sterbenden wie auch von Nahestehenden. Hierzu sei bemerkt, dass es im jüdischen Glauben zwei Verbote gibt, die sich aus dem Gebot „Du sollst nicht töten“ ableiten: der Selbstmord und die Euthanasie.

Während der letzten Lebensstunden werden Psalmen gelesen und es wird gebetet, vor allem das jüdische Glaubensbekenntnis „Schema Israel“, mit dem auch der Versöhnungstag „Jom Kippur“ endet. Mit dem letzten Wort des „Schema Israel“, „E’had“ (Ein) verlässt die Seele des Sterbenden den Körper. Der Tod wird mit den Worten „Gelobt sei der Richter der Wahrheit“ verkündet. Früher war es üblich, den Körper auf den Boden, auf ein Brett oder auf Stroh zu betten und mit einem Laken zuzudecken.

Einige Rituale, zum Beispiel das Aufstellen eines Lichts neben dem Kopf des Toten, welches die unsterbliche Seele symbolisiert, haben sich in der jüdischen Tradition erhalten. Bis zur Beerdigung halten Nahestehende bei dem Verstorbenen Totenwache.

Vor der Bestattung

Die Leichenwaschung „Tahara“ (טהרה, rituelle Reinigung) wird mit äusserster Achtung und Diskretion vorgenommen. Der mit einem weissen Laken zugedeckte Körper des Verstorbenen wird mit warmem Wasser besprengt und am Kopf beginnend, bis zu den Füssen gewaschen und getrocknet. Anschliessend wird lauwarmes Wasser über den Körper gegossen wobei folgende Verse gesprochen werden: „Ich sprenge über euch reines Wasser, auf dass ihr rein werdet; von all euren Unreinheiten und von all euren Götzen will ich euch rein machen.“ Der Tote wird dann in die weisse, für alle Verstorbenen gleiche Sterbekleidung „Tachrichim“ gekleidet und mit dem Gesicht nach oben in den Sarg gebettet, wobei der Kopf auf etwas Erde aus Israel liegt. Handelt es sich um einen Mann, wird er in einen „Tallit“ (Gebetsschal, der an den vier Ecken mit den an die göttlichen Gebote erinnernden „Zitzit“-Fäden versehen ist und den jeder gläubige Jude tragen sollte) gehüllt. Eine der vier Ecken des „Tallit“ wird jedoch zuvor abgeschnitten.

Die Bestattung

Die nahen Angehörigen des Verstorbenen, die so genannten „Onenim“ (Leidtragenden), nehmen von dessen Tod an bis zu seiner Beerdigung weder Fleisch noch Wein zu sich (ausser zum Sabbat). Die Speisen während der Trauerzeit sind im Allgemeinen gekochte und gesalzene Hülsenfrüchte. Die „Onenim“ kümmern sich um alle Bestattungsformalitäten; es ist ihnen gestattet, ihren normalen Tätigkeiten nachzugehen. Sie sind nicht gehalten, Gebete zu sprechen und die „Tefilin“ (schwarze, würfelförmige Gebetskapseln mit vier auf Pergament geschriebenen Texten der Thora, welche die Gläubigen beim Gebet auf ihrem Kopf und am linkem Arm tragen) anzulegen. Die Begleitung des Verstorbenen auf den Friedhof ist ein Gebot, das aus Achtung vor ihm und seinen Angehörigen zu befolgen ist.

„...und zu Staub wirst Du.“ Die Bestattung ist sehr schlicht, ohne Blumenschmuck oder Kränze. Nach der Grabrede wird der Sarg in das Grab gesenkt. Dann schütten der Rabbiner und die assistierenden Anwesenden jeweils drei Schaufeln Erde darauf und sprechen die rituellen Worte: „Von Staub kommst Du und zu Staub wirst Du. Der Staub kehrt zurück in die Erde, aus der er kam und die Seele kehrt zu Gott zurück, der sie gab.“ Bevor das Grab geschlossen wird, praktizieren die Angehörigen des Verstorbenen (Kinder, Geschwister, Ehegatten) die „K‘riah“, das rituelle Einreissen eines Kleidungsstückes als Zeichen der Trauer. Dann wenden sie sich den Anwesenden zu, welche zu ihnen die traditionellen Trostworte sprechen: „Der Herr tröste Dich und alle Trauernden aus Zion und Jerusalem.“ In Asien und Nordafrika fand die Bestattung direkt oft auf dem Erdboden statt.

Trauerzeit nach der Bestattung

Nach der Bestattung werden die nahen Angehörigen nicht mehr als „Onenim“ (Leidtragende), sondern als „Avelim“ (Trauernde) bezeichnet. Nur die Ehegatten, Kinder, Geschwister und Eltern des Verstorbenen gehören zum Kreis der „Avelim“.

Schiwa: die sieben Trauertage

Die „Avelim“ bleiben nach der Bestattung sieben Tage im Haus des Verstorbenen. Jeden Tag werden Gottesdienste in einem „Minjan“ abgehalten, einer Gruppe von mindestens zehn Männern, wie dies für einen jüdischen Gottesdienst erforderlich ist. Die Trauernden enthalten sich während der Schiwa jeglicher Aktivitäten. Sie empfangen lediglich die Kondolenzbesuche von Freunden. Frauen ist es jedoch gestattet, sich um Haus und Kinder zu kümmern. Nur der Sabbat und religiöse Feiertage, die kurz auf den Todesfall folgen, können Änderungen des Rituals erfordern.

Schloschim: die dreissig Trauertage

Die Trauerregeln, die während der „Schiwa“ zahlreicher und strenger sind, gelten noch bis einen Monat nach der Bestattung. Zu diesen Regeln gehört insbesondere das Verbot, sich die Haare zu schneiden oder den Bart zu rasieren. Diese Trauerzeit dauert einen Monat für den Ehepartner und die Geschwister, jedoch ein Jahr für die Kinder des Verstorbenen. Die „Avelim“ dürfen nicht an freudigen Ereignissen teilnehmen und sind gehalten, morgens und abends in der Synagoge zu beten.

Während der ganzen Trauerzeit muss im Andenken an den Verstorbenen in ihrem Haus ununterbrochen ein Licht brennen. Die Zeremonien am Ende der „Schiwa“- und „Schloschim“- Trauerzeit unterscheiden sich bei Sefarden und Aschkenasen etwas. Bei den Letzteren wird der erste Todestag ein Jahr nach dem hebräischen Bestattungstag begangen und der Grabstein, „Mazewa“, gesetzt. Dieser ist stets sehr schlicht ausgeführt und enthält im Allgemeinen nur den Namen des Bestatteten in hebräischer Sprache. Bildliche Darstellungen oder Statuen sind strengstens verboten. Später wird jedes Jahr das Totenlicht für 24 Stunden angezündet und das Gebet „Kaddisch“ von den Angehörigen des Toten gesprochen. Der Friedhof wird als „Haus des Lebens“ (Beth Ha’Hayim), oder auch als „Haus der Ewigkeit“ (Beth’Olam) bezeichnet. Friedhofsbesuche beschränken sich in der Regel auf einen pro Jahr an genau festgelegten Monaten des hebräischen Kalenders. Bei den Sefarden ist es jedoch üblich, häufiger auf den Friedhof zu gehen, vor allem nach der siebentägigen und der dreissigtägigen Trauerzeit. Die jüdische Religion hält die Gläubigen nicht dazu an, einen Totenkult durch sichtbare Zeichen oder wiederholte Besuche auf dem Beth'Olam zu pflegen. Es war jedoch früher vor allem in Nordafrika üblich, die Gräber heiliger Rabbiner zu besuchen und zu ehren.

Gebete

Das in aramäischer Sprache verfasste „Kaddisch“ wird zu vielen Gelegenheiten gebetet: Nach der Lesung der Thora, bei Gottesdiensten, nach Trauergebeten und insbesondere an den Jahrestagen des Todesdatums. Deshalb wurde das „Kaddisch“ zu Unrecht als „Totengebet“ bezeichnet, weil es eigentlich ein Heiligungsgebet ist. Das „Heimführen der Seelen“ (Haskarat Neschamoth) ist ein Gebet zum Gedenken an verstorbene Angehörige. Es wird zu den drei Pilgerfesten Pessach (Auszug aus Ägypten), Schawuot (Übergabe der Thora), Sukkot (Laubhüttenfest) sowie am Jom Kippur (Versöhnungstag) gebetet.

Autor

Marc Elikan, 2009

Literatur

Rabbi Mimoun Abbou, Le dernier devoir, Alger, 1924.

Rabbi Chaim Binyamin Goldberg, Mourning in Halachah, Mesorah, New York, 1991.

Ernest Guggenheim, Le Judaïsme dans la vie quotidienne, Paris, Albin Michel, 1978.

Grand Rabbin Jacques Ouaknin, L’âme immortelle. Précis des lois et coutumes du deuil dans le judaïsme, éditions Bibliophane-Daniel Radford 2002.

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