Thursday, 8. November 2018, Universität Bern

[Es gilt das gesprochene Wort.]

Dr. Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds SIG

Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzter René Pahud de Mortanges

Es freut mich sehr, dass ich hier und natürlich besonders, dass ich nach Ihnen Herr Pahud de Mortanges sprechen darf. Sie haben ja gleich zu Beginn Ihrer Rede gesagt, dass es einen Unterschied macht, von welchem Standpunkt aus man auf das Thema Staat und Religion schaut. Nun, nach der Sicht des Wissenschaftlers, werde ich nun aus der Sicht einer Religionsgemeinschaft, die zwar nicht zu den Grossen gehört, aber doch in einigen Kantonen schon anerkannt ist, sprechen.

Der Weg, den wir Juden jedoch bis zu dieser Anerkennung gehen mussten, war ein langer und oftmals auch ein schmerzlicher. Zwar gab es auf dem Gebiet der heutigen Schweiz schon sehr lange Juden, diese waren aber auch immer wieder der Verfolgung und Vertreibung ausgesetzt. So folgten immer wieder Zeiten ganz ohne jüdisches Leben oder die Juden waren auf ein kleines Gebiet beschränkt, wie es lange Zeit mit den zwei «Judendörfern» Endingen und Lengnau der Fall war. Erst mit der Französischen Revolution und aufgrund des Drucks anderer Staaten erhielten die Juden etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts nach und nach das Recht, sich in einigen Kantonen niederzulassen. 1866 folgte dann die Gleichberechtigung der Juden als Bürger der Schweiz. Aufgrund der neuen Rechtslage war es ihnen von da an gestattet, sich zusammenzuschliessen und Religionsgemeinschaften zu bilden. Der letzte Schritt zur rechtlichen Gleichstellung erfolgte durch die Verfassungsrevision von 1874, mit der allen Einwohnern des Landes die freie Religionsausübung gewährt wurde.

Doch damit war der lange Weg noch nicht vollständig abgeschlossen, wenn man auch die staatliche Anerkennung in welcher Form auch immer dazu zählen will. Und im Grunde ist der Weg auch heute noch nicht ganz abgeschlossen. Wir haben eine Situation, in der zwar einige jüdische Gemeinden in der Schweiz öffentlich oder öffentlich-rechtlich anerkannt sind, andere aber nicht. Dem ist beizufügen, dass wohl die meisten unserer nicht anerkannten Gemeinden eine Anerkennung nicht oder noch nicht anstreben, aus welchen Gründen auch immer. Tatsache ist auch, dass auch die staatlich anerkannten jüdischen Gemeinden in mancher Hinsicht anders behandelt werden als die drei grossen Kirchen. Einige dieser Unterschiede ergeben sich aus dem historischen Kontext oder aus der Struktur und den Bedürfnissen. So werden Kirchensteuern zum Beispiel nur für die Kirchen vom Staat erhoben und weitergeleitet.

Gesamthaft sind in 6 Kantonen jüdische Gemeinden anerkannt: Die Israelitische Gemeinde Basel erhielt bereits 1972 den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die 18 Jahre später der jüdischen Gemeinde Fribourg und ungefähr 25 Jahre später auch den jüdischen Gemeinden Bern und St. Gallen zugestanden wurde. Infolge von Verfassungsänderungen zu Beginn des neuen Jahrtausends verliehen Zürich und die Waadt jüdischen Gemeinden die Anerkennung, jedoch in einer anderen Form, die ihren Status als privater Verein nicht antastete. Um durch die diversen juristischen Unterschiede in der Anerkennung mein Referat nicht zu kompliziert zu gestalten, werde ich in Zukunft nur generell von «staatlich anerkannt» sprechen, wobei ich so alle Formen miteinbeziehe.

Natürlich war die staatliche Anerkennung für die betroffenen Gemeinden ein grosser Schritt und ein sehr freudiges Ereignis. Hier ist auch wichtig zu sagen, dass das Bedeutende an diesen Anerkennungen der symbolische Charakter ist. Die rechtliche Anerkennung ist primär ein politischer Entscheid und bedeutet auch gesellschaftliche Anerkennung. Der letzte Akt der Gleichbehandlung wurde dadurch vollzogen. Und ohne ein «aber» oder ein «jedoch» hinten ran hängen zu müssen, konnten nach der Anerkennung die Mitglieder dieser Gemeinden stolz sagen: Wir gehören vollständig dazu!

Natürlich kommen mit einer Anerkennung einer Religionsgemeinschaft durch den Staat auch gewisse Verpflichtungen auf diese Gemeinschaften zu, wie dies schon René Pahud de Mortanges aufgezeigt hat, als er von sozialen und kulturellen Leistungen sprach. Dies nehmen sich viele jüdische Gemeinden, ob staatlich anerkannt oder nicht, auch zu Herzen und engagieren sich sozial und kulturell auf verschiedenste Art und Weise. So besitzen zum Beispiel die meisten jüdischen Gemeinden einen Sozialdienst. Nicht direkt durch einzelne jüdische Gemeinden, aber doch durch die jüdische Gemeinschaft, engagieren wir uns auch in der Flüchtlingshilfe durch den «Verband der Schweizerischen jüdischen Fürsorgen VSJF». Diese Organisation, die sich früher um jüdische Flüchtlinge gekümmert hat, ist heute unter anderem in der allgemeinen Flüchtlingsbetreuung tätig. Auf dem Gebiet der interreligiösen Verständigung ist der SIG mit dem Projekt Likrat tätig. Dabei gehen jüdische Jugendliche in Schulklassen und beantworten alle Fragen der Schülerinnen und Schüler. So werden Vorurteile und Fremdheit abgebaut und Antisemitismus bekämpft.

Natürlich werden auch zu Recht Voraussetzungen gefordert, die eingehalten werden mussten, um zu einer Anerkennung zu kommen. So zum Beispiel die Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung, eine demokratische Struktur oder finanzielle Transparenz.

Allgemein denke ich, dass das Verhältnis zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Staat, ähnlich wie in einer gut funktionierenden Beziehung, aus Geben und Nehmen besteht. Und dies in den verschiedensten Bereichen: Friedhöfe, Spital- und Gefängnisseelsorge, Schulen, Sicherheit und so weiter. Überall funktioniert es am besten, wenn nicht einfach eine Seite alles alleine macht, sondern man zusammenarbeitet und in einem Dialog auf Augenhöhe steht. So entstehen pragmatische, auf Geduld und Kompromissbereitschaft beruhende Lösungen, die für alle Betroffenen die Besten sind. Dies haben wir Juden, seit wir in diesem Land leben, auch ohne Anerkennung, stets so getan und sind damit, ich kann das mit einiger Genugtuung sagen, recht gut gefahren.

Hierzu möchte ich aber auch noch erwähnen, dass wir in der Schweiz, ganz unabhängig von einer Anerkennung, eine von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit haben. Und dazu gehört eben nicht nur, dass der Staat die Ausübung aller Religionen zulässt, sondern auch wenn nötig aktiv dazu beiträgt, dass die Gläubigen ihre Religion tatsächlich auch praktizieren können. So zum Beispiel durch die Zurverfügungstellung von Friedhofsplätzen oder beim Thema Sicherheit, das in letzter Zeit wieder vermehrt aktuell wurde und nicht nur die jüdischen Gemeinschaften betrifft. Denn wenn sich Gläubige in ihrem Gotteshaus nicht sicher fühlen und diesem darum fernbleiben, so sind sie in der Ausübung ihrer Religion eingeschränkt. Wir sind froh, dass die Politik dies auch erkannt hat und nun endlich konkret Lösungen erarbeitet werden, auf Bundesebene durch Annahme eines parlamentarischen Vorstosses bezüglich der Unterstützung von gefährdeten Minderheiten und auf kantonaler Ebene nun zuerst durch die Absicht der Basler Regierung, der dortigen jüdischen Gemeinde mehr Polizeischutz angedeihen zu lassen. Im Übrigen sieht man, dass auch beim Bund das Thema Religion und Religionsgemeinschaften, das wie René Pahud de Mortanges ausführte, zwar laut Bundesverfassung weitgehend den Kantonen vorbehalten ist, deutlich wichtiger geworden ist. Ein Beispiel dafür sind die vielen Vorstösse im Parlament, die häufig Minderheitenreligionen betreffen, vor allem aber auch die Gespräche, die der Bundesrat seit geraumer Zeit regelmässig mit dem Schweizerischen Rat der Religionen, in dem ich ja auch Mitglied sein darf, führt.

Bei der Anerkennung einer religiösen Gemeinschaft, ist natürlich auch das Finanzielle immer ein Thema. Die finanzielle Unterstützung der anerkannten jüdischen Gemeinden fällt, sofern sie gewährt wird, relativ bescheiden aus. So werden die jüdischen Gemeinden, ob mit oder ohne Anerkennung, auch weiterhin weitgehend durch die Beiträge ihrer Mitglieder und Spenden finanziert. Gelegentlich haben die Kirchen auf einen Teil eines Postens zugunsten der jüdischen Gemeinden verzichtet. Das wissen wir natürlich sehr zu schätzen und sind äusserst dankbar für diese Solidarität. Die Anerkennung bietet den betroffenen Gemeinden andererseits die Möglichkeit, bestimmte öffentliche Einrichtungen zu nutzen, sowie eine Erleichterung in verschiedenen Aufgaben, insbesondere im seelsorgerischen Bereich.

Zum Schluss möchte ich gerne noch kurz etwas zum Thema Anerkennung von muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz sagen. Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich eine Anerkennung muslimischer Gemeinschaften in der Schweiz begrüssen würde. Nur fürchte ich, gleich wie René Pahud de Mortanges, dass das noch lange, sehr lange dauern wird, wenn überhaupt. Angesichts der Stimmung in unserer Gesellschaft halte ich dies heute für völlig ausgeschlossen. Wenn die muslimischen Gemeinschaften dieses Ziel überhaupt noch anstreben, empfehle ich Ihnen, ähnlich wie wir es getan haben, viel, viel Geduld zu üben und Kompromissbereitschaft zu zeigen, vor allem aber sich der Gesellschaft gegenüber so zu präsentieren, dass diese ihre Vorurteile bis hin zu Ängsten den Muslimen gegenüber abbauen kann. Deshalb ist es sicher realistisch, auch andere Lösungen zu suchen, wie zum Beispiel in den Bereichen der Seelsorge in Gefängnissen, Spitälern oder Flüchtlingsunterkünften, die den muslimischen Gemeinden auf leistungsvertraglicher Basis von den Kantonen entschädigt werden. Dies wird ja in gewissen Kantonen heute schon so praktiziert, wie dies René Pahud de Mortanges ausgeführt hat. Welche Schritte die muslimischen Gemeinschaften in dieser Richtung auch vornehmen, es ist sicherlich ein guter Weg, um zu zeigen, wie gut wohl die meisten Muslime in der Schweiz integriert sind und wie sehr die Schweiz von diesen Menschen profitieren kann. Ich wünsche denen, die diesen Weg gehen möchten, darum viel Kraft und viel Erfolg.


Der Schweizerische Rat der Religionen organisierte gemeinsam mit der Theologischen Fakultät der Universität Bern vom 7.-10. November 2018 eine wissenschaftliche Tagung (Fifth Conference Interreligious Relations and Ecumenical Issues) zum Thema: «Die neue Religionslandschaft als Ursache heutiger religionspolitischer Herausforderungen für Schweizer Kantone».

Die Response von Herbert Winter erfolgte auf einen Input von Prof. Dr. René Pahud de Mortanges von der Universität Freiburg mit dem Titel «Staat und Religion heute. Die Verantwortung des Staates».

Abonnieren Sie jetzt die SIG News

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.