Die IGfKL ist, neben der KGK, eine von zwei Kommissionen für Koscherdienstleistungen unter dem Dach des SIG. Sie kontrolliert Lebensmittel, trifft bei den Herstellern die nötigen Abklärungen und stellt diese Informationen zur Verfügung.

Die Interessengemeinschaft für Koschere Lebensmittel IGfKL wurde 1990 gegründet und ist seit Anfang 2023 eine reglementierte Kommission des SIG. Vor der Gründung der IGfKL hatten lediglich einzelne jüdische Gemeinden rudimentäre Koscherlisten herausgegeben. Wer sich für zusätzliche Produkte interessierte, fragte oftmals bei den Herstellern direkt an, mitunter ohne genau zu wissen, in welcher Hinsicht mögliche Bedenken in Bezug auf die Speisegesetze der «Kaschrut» bestehen könnten. Solche Laienanfragen verursachten bei den Herstellern aufwändige Umtriebe und konnten die zur Einhaltung der Kaschrut-Vorschriften nötige Sicherheit trotzdem nicht garantieren.

Zwei Kommissionen für unterschiedliche Gemeinden

Heute werden die Koscherdienstleistungen des SIG durch zwei Kommissionen organisiert. Neben der IGfKL besteht auch die Kommission Gemeindekaschrut KGK. Beide Kommissionen arbeiten unter dem administrativen Dach des SIG, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Prüfstandards und der mitwirkenden Gemeinden.

In der IGfKL wirken derzeit die Jüdische Gemeinde Agudas Achim Zürich, die Israelitische Gemeinde Basel IGB, die Communauté Israélite Orthodoxe de Genève «Machsikei Hadass», die Israelitische Kultusgemeinde Endingen sowie die Israelitische Religionsgesellschaft Zürich IRG mit.

Hohe Prüfungsstandards der IGfKL

Die IGfKL verfolgt seit ihrer Gründung hohe Prüfstandards, sowohl bei den technisch-wissenschaftlichen Abklärungen zu den Produkten als auch in halachischer Hinsicht, die religionsrechtlichen Überlieferungen im Judentum. Diese Standards entsprechen den Bedürfnissen der in der IGfKL zusammengeschlossenen Gemeinden. Damit kann die Prüfung der im allgemeinen Handel erhältlichen Produkte auf ihre Tauglichkeit für den koscheren Haushalt sichergestellt werden. Dies entlastet einerseits die Konsumenten finanziell. Andererseits müssen die einzelnen Rabbinate und die Hersteller weniger Einzelanfragen bearbeiten und beantworten.

Koscherlisten der Gemeinden

Nach der Festlegung der Prioritäten bei der Auswahl der zu prüfenden Produkte führt die IGfKL die notwendigen Abklärungen durch. Danach genehmigt der zuständige Rabbiner die Protokolle für die einzelnen Produkte. Anschliessend geht die Kompetenz an die Rabbinate der einzelnen Gemeinden über. Diesen steht es frei, welche Produkte sie auf die gemeindeeigenen Koscherlisten nehmen und wie sie ihre Mitglieder informieren wollen. Die Koscherlisten sind auch wichtige Hilfestellungen für Touristinnen und Touristen oder Geschäftsreisende, die sich koscher ernähren möchten.

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