Die IGfKL unterstützt die jüdischen Gemeinden in der Schweiz bei der Erarbeitung ihrer Koscherlisten. Sie kontrolliert Lebensmittel, trifft bei den Herstellern die nötigen Abklärungen und stellt diese Informationen zur Verfügung.
Die IGfKL wurde 1990 gegründet und wird vom SIG und von den jüdischen Gemeinden getragen. Vor der Gründung der IGfKL hatten lediglich einzelne jüdische Gemeinden rudimentäre Koscherlisten herausgegeben. Wer sich für zusätzliche Produkte interessierte, fragte oftmals bei den Herstellern direkt an, mitunter ohne genau zu wissen, in welcher Hinsicht mögliche Bedenken in Bezug auf die Speisegesetze der «Kaschrut» bestehen könnten. Solche Laienanfragen verursachten sowohl bei den Herstellern aufwändige Umtriebe und konnten die zur Einhaltung der Kaschrut-Vorschriften nötige Sicherheit trotzdem nicht garantieren.
Hohe Prüfungsstandards
Die IGfKL strebte von Anfang an einen hohen Standard an, sowohl bei den technisch-wissenschaftlichen Abklärungen zu den Produkten als auch in halachischer Hinsicht, die rechtliche Überlieferungen im Judentum. Damit kann seither die Prüfung der im allgemeinen Handel erhältlichen Produkte auf ihre Tauglichkeit für den koscheren Haushalt sichergestellt werden. Dies entlastet einerseits die Konsumenten finanziell. Andererseits müssen die einzelnen Rabbinate und die Hersteller weniger Einzelanfragen bearbeiten und beantworten.
Koscherlisten der Gemeinden
Nach der Festlegung der Prioritäten bei der Auswahl der zu prüfenden Produkte führt die IGfKL die notwendigen Abklärungen durch. Danach genehmigt der zuständige Rabbiner die Protokolle für die einzelnen Produkte. Anschliessend geht die Kompetenz an die Rabbinate der einzelnen Gemeinden über. Diesen steht es frei, welche Produkte sie auf die gemeindeeigenen Koscherlisten nehmen und wie sie ihre Mitglieder informieren wollen. Die Koscherlisten sind auch wichtige Hilfestellungen für Touristinnen und Touristen oder Geschäftsreisende, die sich koscher ernähren möchten.
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