Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS lehnen die Initiative ab. Die beiden jüdischen Dachverbände erachten die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags jedoch für vertretbar und unterstützen diesen. Die Volksinitiative verletzt die Religionsfreiheit, die als hohes Gut einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft geschützt werden muss.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» kommt am 7. März 2021 zur Abstimmung. Die Initianten wollen grundsätzlich Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum verbieten. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die jüdischen Dachverbände SIG und PLJS sprechen sich gegen das Verhüllungsverbot aus. Beide betonen, dass die Volksinitiative in dieser Form eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt.

Die Religionsfreiheit muss geschützt werden

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Ihr Schutz ist in der Schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Jeder Person wird garantiert, ihre Religion frei zu wählen, sie alleine oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen, auszuüben und äussern zu können. Dazu gehört auch das Recht, religiöse Bräuche und Gebote zu verfolgen, worunter auch religiöse Kleidungssitten und -vorschiften fallen. Ein demokratischer Rechtsstaat garantiert seinen Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, sich nach eigenem Ermessen zu verwirklichen und schützt sie vor unverhältnismässigen Eingriffen in diese Freiheit. Die Religionsfreiheit muss deshalb so weit gefasst wie möglich verteidigt werden. Die Freiheit seine Religion zu leben ist aber keineswegs absolut, sondern muss in einem Ausgleich mit anderen Grundrechten gewährleistet werden. Hier gilt, dass dieser Ausgleich mit Augenmass, verhältnismässig sowie mit der nötigen Zurückhaltung geschaffen wird und Grundrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Die jüdischen Dachverbände unterstützen den Gegenvorschlag

Die beiden Dachverbände stimmen folglich dem Bundesrat zu, dass man in der Schweiz vor Behörden und Polizeivertretern in gewissen Situationen, insbesondere zwecks Identifizierung sein Gesicht zeigen soll. SIG und PLJS halten deshalb den Gegenvorschlag für vertretbar. Keine Person darf ausserdem dazu gezwungen werden, ihr Gesicht zu verhüllen, wenn dies nicht ihrem Willen entspricht. Dies ist schon nach heutigem Recht strafbar. Der Gegenvorschlag ermöglicht aber mehr Sensibilisierung und Aufklärung. Die beiden jüdischen Dachverbände SIG und PLJS lehnen aus diesen Gründen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab und unterstützen den indirekten Gegenvorschlag.

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