Am 9. Februar 2020 stimmt das Volk über eine Erweiterung der Rassismusstrafnorm Art. 261bis StGB ab. National- und Ständerat hatten beschlossen, dass neu auch der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung Eingang finden soll. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Der SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS sprechen sich für die Erweiterung aus.

Im Dezember 2018 stimmten National- und Ständerat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Mathias Reynard zur Erweiterung der Rassismusstrafnorm Art. 261bis StGB zu. Mit dieser Erweiterung wird der Artikel um Merkmale der sexuellen Orientierung ergänzt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, womit die Vorlage am 9. Februar 2020 dem Volk vorgelegt wird.

Schutzmassnahme vor Diskriminierung

Mit der durch das Volk angenommenen und 1995 eingeführten Rassismusstrafnorm wurde eine griffige Schutzmassnahme vor Diskriminierung geschaffen. Geschützt werden Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise diskriminiert, bedroht oder herabgesetzt werden. Artikel 261bis StGB verbietet spezifische und besonders gravierende Formen solcher Ausgrenzungen im öffentlichen Raum. Die Strafnorm schützt insbesondere auch Angehörige der jüdischen Gemeinschaft vor Übergriffen und öffentlicher Herabsetzung. Für SIG-Präsident Herbert Winter steht fest: «Artikel 261bis hat sich bewährt. Er sanktioniert nicht nur besonders verwerfliche diskriminierende Handlungen, sondern spielt auch eine wichtige vorbeugende und abschreckende Rolle. Er ist somit Teil der wichtigen Präventions- und Sensibilisierungsbemühungen bei Hass sowie Ausgrenzung und Diffamierung.»

Erweiterung um sexuelle Orientierung

Die Erweiterung der Rassismusstrafnorm sieht nun vor, dass auch entsprechende Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung umfasst werden sollen. Juden und Jüdinnen wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig der Schutz vor Hass und Diskriminierung und eine entsprechend klare Positionierung der Gesellschaft für betroffene gesellschaftliche Gruppen ist. Ausgrenzung hört nicht bei Hautfarbe, Religion und Ethnie auf. «Wir setzen uns gegen jede Form der Diskriminierung von Menschen ein, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppen Hass und Ausgrenzung ausgesetzt sind», hält Herbert Winter fest. Die beiden Dachverbände der Schweizer Juden unterstützen darum die Erweiterung von Artikel 261bis StGB zur Bekräftigung der Menschenwürde und zum Schutz vor Diskriminierung.

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