Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften fordern ihre Mitglieder auf, sich für Flüchtlinge zu engagieren. Gleichzeitig appellieren sie an die Adresse des Staates und der Politik, Verantwortung für die Bedürfnisse von Flüchtlingen zu übernehmen. Beispielsweise mit der Institutionalisierung von Resettlement. Es ist das erste Mal, dass sich Juden, Christen und Muslime gemeinsam zu Flüchtlingsfragen äussern. Diese Erklärung hat somit einmaligen Charakter und bedeutet einen grossen Schritt im interreligiösen Dialog. Unterstützt wird das Projekt vom UNO-Flüchtlingshilfswerk – einem langjährigen Partner engagierter Religionsgemeinschaften weltweit.

Wenn es um den Schutz von Flüchtlingen und deren Integration geht, kommt den Religionsgemeinschaften und ihren Organisationen eine tragende Rolle zu. Vor diesem Hintergrund hat der frühere Flüchtlingshochkommissar und heutige Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres 2012 den internationalen Dialog «Faith and Protection» angestossen. Die Religionsgemeinschaften sollten sich in diesem Sinn auch zukünftig für den Flüchtlingsschutz einbringen.

Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften haben dieser Aufforderung Folge geleistet und nehmen mit ihrer gemeinsamen Flüchtlingserklärung nun eine Vorreiterrolle ein. Bischof Harald Rein, Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz und amtierender Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen, betont: «Für Juden, Christen und Muslime gilt: Jeder Mensch ist Geschöpf Gottes und steht somit unter dessen Schutz. Für uns Gläubige ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen.»

Fünf Appelle für einen starken Flüchtlingsschutz

Aus diesem Verständnis leiten die Religionsgemeinschaften insgesamt fünf Appelle zur Schweizerischen Flüchtlingspolitik ab, die sie in Form einer gemeinsamen Erklärung heute veröffentlicht haben. Darin thematisieren sie den Schutz vor Ort, welcher ein wichtiges Ziel der Schweizer Flüchtlings- und Aussenpolitik sein soll. In der Schweiz braucht es gemäss Erklärung zudem faire und effektive Asylverfahren, in denen der Flüchtlingsbegriff gemäss Genfer Flüchtlingskonvention umfassend angewendet wird. So sollen von Bürgerkrieg betroffene Menschen den Flüchtlingsstatus statt einer vorläufigen Aufnahme erhalten. Unerlässlich sei auch, dass dem Recht auf Familienleben Rechnung getragen werde, sowie eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen. Insbesondere in diesem Bereich können Religionsgemeinschaften ihren Beitrag leisten, indem sie Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe und individuelle Initiativen starten, tragen und unterstützen. Für Flüchtlinge wiederum ist gemäss Erklärung die Respektierung hiesiger Regeln zentral, um sich integrieren zu können und Teil dieser Gesellschaft zu werden. Selbstredend gelten auch für sie die in der Bundesverfassung verankerten Werte. Weiter wird eine Rückkehr in Würde für Personen gefordert, welche die Kriterien für die Schutzgewährung nicht erfüllen. Dazu gehören menschenrechtliche Standards beim Vollzug der Wegweisung und die Beachtung des Kindeswohls in jeder Situation.

«Resettlement» für besonders Verletzliche

Der fünfte, und politisch aktuellste Appell der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen bezieht sich auf das sogenannte «Resettlement»: Der Staat und die Politik werden konkret dazu aufgefordert, die Wiederansiedlung von Flüchtlingen direkt aus Krisengebieten langfristig als Instrument der Schweizer Asylpolitik zu institutionalisieren. Damit würde eine jahrzehntelange Tradition der humanitären Schweiz fortgesetzt. In den letzten Jahren hat die Schweiz im Rahmen von Wiederansiedlungsprogrammen die Aufnahme von 3500 Flüchtlingen, vor allem Opfer des Syrienkriegs, beschlossen. Das letzte Programm läuft allerdings im kommenden Jahr aus.

UNHCR spricht von «Vorzeigeprojekt»

Das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat die Realisierung der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen unterstützt. Gemäss Anja Klug, Leiterin des Büros und somit Vertreterin des UNHCR in der Schweiz, ist dieser nationale Dialog von grosser Bedeutung: «Die interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen, als Ergebnis einer Zusammenarbeit von UNHCR und Religionsgemeinschaften in der Schweiz, ist ein wichtiges Vorzeigeprojekt, das hoffentlich auch in weiteren Ländern Schule macht.»

Mit den verantwortlichen Bundesstellen in der Schweiz wird es in den kommenden Tagen einen Austausch zur Flüchtlingserklärung geben. Die Dringlichkeit ist unbestritten: Weltweit sind über 68 Millionen Menschen auf der Flucht – so viele wie noch nie. Rund die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder.

  • Medienkontakte

  • Medienstelle der SEK

    Corine Fiechter, Mediensprecherin SEK, corine.fiechter@sek.ch, +41 31 370 25 61

    Silvana Menzli, Verantwortliche Migration SEK, silvana.menzli@sek-feps.ch, +41 31 270 25 60

  • Medienstelle des SIG

    Die SIG Medienstelle steht Ihnen für Auskünfte und Interviewanfragen zur Verfügung.

    +41 43 305 07 72, media@swissjews.ch

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