Band «Mordkommando» bleibt unidentifiziert
Eine rechtsextreme Schweizer Band drohte in ihren Songtexten Juden mit dem Tod und lud die Lieder auf YouTube hoch. In den Texten wurden explizit Personen aus dem öffentlichen Leben genannt, so auch Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds SIG. Der SIG und weitere Betroffene erstatteten Anzeige. Nun ist bekannt geworden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Untersuchung Ende 2018 einstellen musste.
Die Personen hinter der Band Mordkommando konnten bislang nicht identifiziert und folglich auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf die Plattform YouTube und auf das Konto, von dem aus die Lieder hochgeladen wurden. Um Zugriff auf die IP-Adresse des Kontos zu erhalten, stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft ein internationales Rechtshilfeersuchen an das US-Justizministerium. Dieses antwortete mit einem ablehnenden Entscheid. Die Texte seien durch das verfassungsmässige Recht auf Redefreiheit nicht strafbar, argumentierten die US-Behörden. Zudem gehe aus dem Ersuchen der Schweizer Strafverfolgungsbehörden nicht hervor, ob eine konkrete Gefahr für die in den Texten erwähnten Personen bestehe.
Googles Entgegenkommen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte nach dem negativen Entscheid aus den USA bereits im Sommer 2017 die Untersuchung einstellen. Für sie war klar, dass eine Identifikation der Täter ohne die Informationen hinter dem YouTube-Konto aussichtslos wäre. Der SIG wollte sich damit jedoch nicht abfinden. Er vermittelte daraufhin nochmals zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und Google, der Betreiberin von YouTube. Tatsächlich erhielt die Staatsanwaltschaft wenig später von Google die Zusicherung, dass die geforderten Daten freiwillig herausgegeben würden, wenn erneut ein formelles Gesuch beim US-Justizministerium eingereicht wird. Dieses lehnte aber schliesslich auch das erneute Gesuch mit dem Argument ab, dass eine freiwillige Herausgabe der Daten nur in Notfällen zulässig sei. Nach diesem zweiten negativen Entscheid der US-Behörden sah sich die Zürcher Staatsanwaltschaft gezwungen, das Verfahren einzustellen.
Unbefriedigender Ausgang der Untersuchungen
Der SIG bedauert die Verfahrenseinstellung in einer ersten Stellungnahme. «Es ist sehr unbefriedigend, dass in diesem Fall niemanden zur Rechenschaft gezogen werden kann», sagte SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner gegenüber der NZZ. Die Mordkommando-Texte seien ein besonders abstossendes Beispiel für antisemitischen und homophoben Hass und ein sehr direkter Mordaufruf gegen mehrere Personen. Entsprechend schwer sei der Entscheid der US-Behörden nachvollziehbar, betonte Kreutner weiter. Der SIG stellt auf Plattformen wie Facebook und Twitter allgemein eine steigende Zahl von antisemitischen Hassbotschaften fest. Bei gravierenden Fällen erstattet der SIG auch Anzeige. Ganz grundsätzlich besteht dringender Handlungsbedarf, um Hetze und Hassrede auf Online-Medien und Social Media zu begegnen.
NZZ Online 13.2.2019: «Du fühlst dich sicher, doch du bist längst im Visier» – weshalb ein Strafverfahren gegen Neonazi-Rocker trotz übelstem Judenhass gescheitert ist