Antisemitismus

Bundesgericht schafft Klarheit

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Erwin Kessler zu Recht als Antisemit bezeichnet werden durfte. Damit schafft es endlich Klarheit im Fall der Ehrverletzungsklage gegen Valentin Abgottspon. Kessler hatte ihn und diverse andere für solche Aussagen verklagt.

Der Fall reicht zurück ins Jahr 2015. Damals hatte Valentin Abgottspon einen Artikel auf Facebook geteilt, in dem der extreme Tierschützer Erwin Kessler und sein «Verein gegen Tierfabriken» Antisemitismus vorgeworfen wird. Kessler verklagte dutzende Personen wegen solcher Aussagen. Viele akzeptierten den Strafbefehl, da ihnen die Zeit und die finanziellen Mittel für einen langen Weg durch die juristischen Instanzen fehlte. Abgottspon zog jedoch weiter bis vors Bundesgericht und erhielt nun Recht.

Hass gegen «Schächt-Juden»

Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass Kesslers Verurteilung wegen Antisemitismus zwar schon 20 Jahr her ist. Er habe sich aber auch nachher weiter negativer und gegen Juden gerichtete Stereotypen bedient hatte und offen seinen Hass gegen die, durch ihn abschätzig so genannten, «Schächt-Juden» geäussert. Auch hat Kessler davon gesprochen, dass der Einfluss der Juden auf die Politik sehr gross sei. In Summe, so das Bundesgericht, zeige sich bei Kessler eine «gewisse Kontinuität seiner Überzeugung». Der SIG zeigt sich zufrieden mit dem Urteil, schafft es doch endlich Klarheit, zumindest in diesem einen Fall.

Zur Medienmitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts


Nachgefragt bei Valentin Abgottspon

Valentin Abgottspon ist Lehrer und Vizepräsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz

Der Prozess hat Sie viel Aufwand, Nerven und Geld gekostet. Wieso haben Sie es trotzdem durchgezogen?

Ich konnte mir am Anfang schlicht nicht vorstellen, dass alles derart ausartet. Ich habe oft daran gedacht, aufzugeben. Irgendwann hatte es aber Ausmasse angenommen, dass ein Funken Hoffnung, doch noch etwas zu gewinnen, der Treiber war, nicht aufzugeben. Es war für mich jedoch nie ein Problem, deswegen allenfalls einen Eintrag im Strafregister zu erhalten. Was mich verängstigte, mich paralysierte und ganz vieles in meinem Leben dunkel machte, war die Aussicht darauf, finanziell komplett ruiniert zu sein.

Würden Sie nochmals den Gang durch die Instanzen wagen, wenn sie gewusst hätten, was es bedeutet?

Vielleicht nicht. Die Lebenszeit gibt mir niemand zurück. So viele Stunden und Momente, die ich eigentlich unbeschwert mit meinen kleinen Kindern, meiner Familie verbringen wollte, wurden von diesen dunklen Wolken überschattet. Finanziell bleibt wohl ein Desaster übrig, weil durch den vorhergehenden Zivilprozess hohe Kosten entstanden sind. Auf der anderen Seite habe ich aber auch einen dicken Schädel, insbesondere wenn es um Gerechtigkeit geht. Oder gegen Ungerechtigkeit. Oder gegen Hass. Einige würden das als «Eigensinn» bezeichnen. Ich sehe das eher als «Gemeinsinn».

Sie sind ein bekannter Freidenker. Ging es Ihnen dabei nur um die Meinungsfreiheit oder allgemein um die Aussagen?

Beides. Und insbesondere ging es mir immer auch darum, dass eine humanistische, rationale Bewegung zur Tierleidsverringerung sich nicht mit allen Leuten ins selbe Boot setzen sollte. Den Vergleich Tierhaltung und Holocaust beispielsweise, der oft als eine Gleichsetzung gemeint ist und zudem eine Verharmlosung des Holocausts darstellt, lehne ich ab. Aus vielen Gründen.

Das Verfahren geht nun zurück ans Obergericht. Was erwarten Sie dort für ein Urteil?

Es ist nicht an mir, Erwartungen zu formulieren. Ich bin jetzt aber positiver gestimmt. Hoffen tue ich: auf einen Sieg auch im dritten Punkt der Strafprozessangelegenheit.

Abonnieren Sie jetzt die SIG News

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.