Sicherheit

Der Bund spricht finanzielle Unterstützung für die Sicherheit von Minderheiten

Das fedpol hat per Ende Juli 2020 rund 500’000 Franken an Sicherheitsprojekte von Minderheiten gesprochen. Damit wurden nun die ersten Gesuche beurteilt, die aufgrund der Verordnung zur Unterstützung von Minderheiten im Sicherheitsbereich, eingegangen waren. Ein Grossteil der Gesuche für Sicherheitsprojekte der jüdischen Gemeinden und Institutionen wurde bewilligt. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG zeigt sich sehr zufrieden mit dieser finanziellen Entlastung der jüdischen Gemeinschaft.

Das fedpol hat per Ende Juli 2020 die ersten Beiträge an Sicherheitsprojekte von Institutionen von Minderheiten mit besonderen Sicherheitsbedürfnissen gesprochen. Die Unterstützung basiert auf der «Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen», die seit dem 1. November 2019 in Kraft ist. Die Verordnung sieht vor, dass sicherheitsrelevante Projekte der betroffenen Minderheiten in den Bereichen «Bauliche Massnahmen», Ausbildung, Sensibilisierung und Information unterstützt werden. Die ersten Gesuche wurden nun auf ihre Eignung entsprechend der Kriterien der Verordnung gewertet. Elf Organisationen erhalten nun Bundesbeiträge in der Höhe von insgesamt rund 500'000 Franken.

Gesuche jüdischer Gemeinden und Institutionen akzeptiert

Ein Grossteil der Gesuche in dieser ersten Phase um finanzielle Unterstützung von Sicherheitsmassnahmen von jüdischen Gemeinden und Institutionen wurden gutgeheissen. Diese zielen vor allem auf bauliche Massnahmen ab, die die Sicherheit von Synagogen, Schulen und Gemeindeeinrichtungen erhöhen. Das verstärkte Engagement des Staates im Bereich der Sicherheit von jüdischen Einrichtungen war angezeigt, da sich die Sicherheits- und Terrorbedrohung in den letzten Jahren stark erhöht hatte. Die jüdischen Gemeinden und Institutionen hatten entsprechend hohe finanzielle Lasten im Bereich der Sicherheit alleine zu tragen. Der SIG hält fest, dass diese erfolgte finanzielle Entlastung das Problem zwar nicht löst, aber einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Die Kantone sind weiter in der Pflicht

Der Bund hatte seit Beginn dieses Prozesses die Kantone dazu aufgefordert, einen eigenen Anteil zu leisten. Auch für den SIG war es immer entscheidend, dass alle verantwortlichen staatlichen Ebenen ihre Verantwortung wahrnehmen, so auch die Kantone und Städte. Mittlerweile haben sich bereits einige Kantone und Städte dazu entschlossen, sich an den Sicherheitskosten zu beteiligen: Kanton und Stadt Zürich, Kanton Basel-Stadt, Kanton Aargau, Kanton Waadt und die Städte Biel, Lausanne und Winterthur. Der SIG begrüsst diese Entwicklung und hält aber auch fest, dass dieser Prozess rund um die Unterstützung von Minderheiten im Sicherheitsbereich weiter vorangetrieben werden muss.

Zur Information des fedpol vom 17. Juli 2020

Mehr Informationen zur «Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen»

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