Der Bundesrat hat eine Flexibilisierung bei der Gesuchseingabe für die finanzielle Unterstützung bei Massnahmen im Sicherheitsbereich bedrohter Minderheiten beschlossen
Der Bundesrat hat eine Anpassung bei der VSMS-Verordnung beschlossen. Gesuchseingaben für finanzielle Unterstützungen können nun ganzjährlich eingereicht werden. Er reagiert damit auf die angespannte und volatile Sicherheitslage seit den Terroranschlägen der Hamas auf Israel und den gestiegenen Antisemitismus in der Schweiz.
Heute hat der Bundesrat eine Flexibilisierung bei der Gesuchseingabe für finanzielle Unterstützungen bedrohter Minderheiten beschlossen. Die Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen VSMS bedeutet, dass nun jederzeit Gesuche für bauliche und technische Massnahmen eingereicht werden können. Bisher gab es jährlich eine Eingabefrist bis Ende Juni.
Der Bundesrat reagiert auf die volatile und angespannte Sicherheitslage
Der Bundesrat reagiert damit insbesondere auf die veränderte und verschärfte Sicherheitslage seit den Hamas-Terroranschlägen auf Israel vom 7. Oktober 2023. Es habe sich gezeigt, dass die Sicherheitslage volatiler geworden sei. Insbesondere weist der Bundesrat auf die stark angestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle hin, die seither vom SIG und der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus erfasst worden sind. Laut Nachrichtendienst des Bundes NDB sei auf dieser Grundlage das Schutzbedürfnis der jüdischen Minderheit situationsbedingt gestiegen. Die Anpassungen sieht vor:
«Neu können aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken Gesuche für bauliche und technische Massnahmen jederzeit eingereicht werden. Bedingung dafür ist, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von aktuell gesamthaft 5 Millionen Franken nicht ausgeschöpft sind.»
Der SIG begrüsst die Erleichterungen für die gefährdeten jüdischen Institutionen
Der SIG befürwortet die Anpassung der Verordnung. Die jüdische Gemeinschaft steht seit den Hamas-Terroranschlägen und den Folgen auch in der Schweiz stark unter Druck. Gemeinden und Institutionen mussten die bereits vorher bestehenden umfassenden Sicherheitsmassnahmen nochmals forcieren. Ohne die Unterstützung des Staates, von Bund und Kantonen, sind diese Aufwände nicht tragbar. Die Einschätzung des NDB zur Sicherheitslage zeigt auf, warum diese Massnahmen auch dringend nötig sind. Die Überprüfung und Anpassung von Sicherheitsmassnahmen an aktuelle Entwicklungen bedingt Flexibilität der betroffenen Institutionen und damit auch von den staatlichen Partnern. Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung auf diese Situation nun adäquat reagiert und eine Entspannung in dieser Situation erreicht.