Schoahleugner verurteilt
Ein Aargauer Gericht hat einen Twitternutzer wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt. Er veröffentlichte wiederholt antisemitische und holocaustleugnende Tweets. Der SIG hatte im Juni 2019 Strafanzeige eingereicht.
Vor zwei Jahren wurde der SIG auf ein Twitterkonto aufmerksam, von dem wiederholt antisemitische und holocaustleugnende Tweets abgesetzt wurden. Gegen den Autor hatte der SIG im Juni 2019 schliesslich Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm eingereicht. Mittels Strafbefehl wurde der Mann daraufhin zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Er akzeptierte dies nicht, weshalb es zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen kam. Dieses verurteilte nun den Angeklagten erneut zu einer bedingten Geldstrafe und zur Übernahme der Verfahrenskosten. Das Urteil kann noch vor das Obergericht weitergezogen werden.
Schoahleugnung und Verschwörungstheorien
Zum Holocaust sei vieles erfunden: Beschreibungen, Erinnerungen, Familienerzählungen und Zahlen. Ausserdem wisse niemand genau wie der Holocaust stattgefunden habe. Das meiste sei «jüdische Geschichtsverdrehung». In dieser Form hatte sich der Verurteilte über Twitter mitgeteilt und damit die Schoah geleugnet. Darüber hinaus hatte er in Dutzenden von Tweets, verschiedenste Versionen einer «jüdische Weltverschwörung» verbreitet.
Wenig abschreckende Strafhöhe
Der SIG nimmt die Verurteilung zufrieden zur Kenntnis. Der jüdische Dachverband schätzt die Strafhöhe mit einer bedingten Geldstrafe jedoch als ungenügend ein. Der Täter ist seit Erhalt des Strafbefehls weiterhin aktiv und setzt auf Twitter immer noch antisemitische Inhalte ab.