Sicherheit

Unterstützung im Sicherheitsbereich ist in der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat heute eine Verordnung zur verstärkten Unterstützung gefährdeter Minderheiten im Sicherheitsbereich in die Vernehmlassung geschickt. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS halten das darin festgehaltene Massnahmepaket für eine gute Lösung, um den Schutz und die Sicherheit von Minderheiten zu stärken und diese finanziell endlich in Teilen zu entlasten. Es ist nun wichtig, dass die Verordnung breite Unterstützung erfährt und auch von den Kantonen mitgetragen wird.

Heute hat der Bundesrat den Entwurf zur «Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» vorgelegt und zur Vernehmlassung frei gegeben. Das entspricht dem Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2018, die Sicherheit gefährdeter Minderheiten zu stärken und sie bei der Finanzierung im Bereich Sicherheit zu entlasten. Die in der Verordnung vorgestellten Massnahmen basieren auf dem Schutzkonzept, das eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und Städte sowie der betroffenen Minderheiten, darunter dem SIG, vorgeschlagen hat. Diese Schritte und Massnahmen werden als notwendig angesehen, da sich die Sicherheits- und Terrorbedrohung für besonders gefährdete Minderheit erhöht hatte.

Die Verordnung als erster Schritt

Der Bundesrat hatte im Juli 2018 ein Vorgehen in zwei Schritten vorgeschlagen. In einem ersten Schritt soll nun eine Verordnung erlassen werden. Der Entwurf sieht vor, dass sicherheitsrelevante Projekte der betroffenen Minderheiten in den Bereichen «Bauliche Massnahmen», Ausbildung, Sensibilisierung und Information unterstützt werden. Der Bund sieht dafür eine Höhe von bis zu 500'000 Franken vor. Kantone und Städte sind gefordert den Beitrag zu ergänzen. In einem zweiten Schritt soll ein Bundesgesetz geprüft werden, das es dem Bund erlauben soll, aktive Schutzmassnahmen zu unterstützen.

Die Kantone sind ebenfalls gefordert

Der SIG und die PLJS zeigen sich sehr zufrieden mit dem Inhalt des Verordnungsentwurfs. Mit der Verabschiedung dieser Vorlage würde eine erste teilweise finanzielle Entlastung der jüdischen Gemeinden erreicht. Die erhöhte Terrorbedrohung in Europa und in der Schweiz hatte die Sicherheitsanforderungen der jüdischen Einrichtungen und Gemeinden stark anwachsen lassen und führte darum auch zu stark steigenden Kosten im Sicherheitsbereich. Das Engagement des Bundes und das nun vorliegende Massnahmepaket bedeuten für die beiden jüdischen Dachverbände einen wichtigen Etappensieg und zeigen, dass der Staat Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Es ist nun entscheidend, dass die skizzierten Massnahmen, die zusammen mit allen betroffenen Akteuren entwickelt wurden, auch in der Vernehmlassung mitgetragen werden. Hier sind insbesondere die Kantone gefragt. So erwartet der Bund wie auch der SIG und die PLJS von den Kantonen, dass sie ihren Anteil an den Gesamtkosten tragen und den im zweiten Schritt folgenden Gesetzesprozess begleiten und unterstützen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Mai 2019.

Zur Medienmitteilung des Bundes vom 30. Januar 2019 und zum Verordnungsentwurf

Vernehmlassungsantwort von SIG und PLJS zur Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)

Mehr Informationen zum Lösungsvorschlag des Bundesrates

Tachles-Beitrag von SIG-Präsident Herbert Winter vom 6. Juli 2018: Schutzanspruch der jüdischen Gemeinschaft – ein wichtiger Etappensieg

SIG-Positionspapier Sicherheit vom 8.12.2016: Schutzanspruch der jüdischen Gemeinschaft – es braucht ein starkes politisches Zeichen

Rechtsgutachten: Sicherheitsansprüche jüdischer Gemeinden in Zürich, Basel und Bern

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