SIG reicht Strafanzeige gegen PNOS ein
Die Partei National Orientierter Schweizer PNOS hat auf ihrer Website einen Text veröffentlicht, in dem eine jüdische Weltverschwörung propagiert und gegen Juden gehetzt wird. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG hat gegen die PNOS-Verantwortlichen Strafanzeige nach Artikel 261bis StGB eingereicht.
Rund um das Corona-Virus grassieren derzeit zahlreiche Verschwörungstheorien, darunter auch solche mit antisemitischem Hintergrund. Auf der Website der PNOS ist letzte Woche ein Artikel erschienen, in dem der Vorsitzende der PNOS Basel Tobias Steiger verschiedene Verschwörungstheorien zum Corona-Virus darlegt. Darunter finden sich auch ein Verweis auf eine angebliche jüdische Weltverschwörung sowie hetzerische Aussagen gegen Juden. Der Artikel hat bereits am letzten Wochenende zu einem Medienecho geführt.
Hetze gegenüber Juden
Gegenüber einem Journalisten hat Steiger, der schon mehrmals zuvor mit antisemitischen Aussagen auf sich aufmerksam gemacht hatte, seine Sicht auf die Ursachen des Coronavirus offengelegt. Der Chatauszug wurde kommentiert auf der Website als Artikel veröffentlicht. Im Chat bezichtigt Steiger Bill Gates, eine Zwangsimpfung für alle Menschen zu planen, um ihnen dadurch einen Chip implantieren zu können. Mit Hilfe dieses Chips könne dann die Weltbevölkerung dezimiert und sterilisiert werden. Finanziert würde dies von der Rotschild-Dynastie, die bei fast allen antisemitischen Weltverschwörungstheorien als vermeintliche Hintermänner genannt wird. Schliesslich postuliert Steiger, dass es so nur gerecht sei, wenn im Gegenzug alle Juden sterilisiert würden.
Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm
Die PNOS hat auf ihrer Website nicht nur die Chatauszüge von Steiger abgebildet, sondern diese auch als «Fakten und Tatsachen» und «Wahrheit» dargestellt. Die Verantwortlichen für die Website teilen mit ihrer Kommentierung und der Veröffentlichung offensichtlich die Ansichten Steigers. Aus Sicht des SIG verstösst der Inhalt des Artikels in massiver Weise gegen die Rassismusstrafnorm nach Artikel 261bis StGB. Der Verband hat darum Ende letzter Woche bei der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau Strafanzeige gegen die PNOS-Verantwortlichen und Tobias Steiger eingereicht.