Stellungnahme zum Gurlitt-Nachlass
Schweizer Juden begrüssen die Zusicherung des Kunstmuseums Bern und der Bundesrepublik Deutschland, Nachforschungen über Raubkunst im Zusammenhang mit dem Gurlitt - Nachlass auf vorbildliche Weise durchzuführen und diese an ihre rechtmässigen Eigentümer zurückzugeben.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) begrüssen die Zusicherung des Kunstmuseums Bern, gemeinsam mit den deutschen Behörden auf vorbildliche Weise sicherzustellen, dass durch die Nazis geraubte, beschlagnahmte oder unter Zwang verkaufte Kunstwerke identifiziert und an ihre ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden. Wenn eine Rückgabe einzelner Kunstwerke nicht möglich ist, sollen diese in Ausstellungen mit einer Beschreibung als Raubkunst-Objekte mit entsprechenderProvenienz-Erläuterung versehen werden. SIG und PLJS hoffen, dass ein solches Vorgehen auch im Falle einer allfälligen Anfechtung des Testaments von Cornelius Gurlitt sichergestellt und ohne Verzögerung umgesetzt wird. Überdies erwarten SIG und PLJS, dass bei Ausstellungen "entarteter Kunst" aus dem Gurlitt-Nachlass zum Ausdruck kommt, dass diese Werke während der Nazi-Zeit verboten, worden sind. Dies soll zu einem besseren Wissen über die Nazi-Ideologie beitragen.