Verband

Jüdische Dachverbände geben Stimmfreigabe zur Transplantationsgesetz-Abstimmung am 15. Mai

SIG und PLJS geben keine Abstimmungsempfehlung zum Transplantationsgesetz ab. Dies aufgrund verschiedener ethischer Auffassungen im Judentum und veränderter Ausgangslage. 

Am 15. Mai stimmt die Schweiz über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab (Siehe Box unten). Die beiden jüdischen Dachverbände SIG und Plattform der liberalen Juden Schweiz PLJS haben zu dieser Abstimmung die Stimmfreigabe beschlossen. Im jüdischen Glauben ist es zwar generell zulässig und je nach Situation auch geboten, eine Transplantation von Organen eines Toten vorzunehmen, wenn damit ein Leben gerettet werden kann. Über die genaue Umsetzung und die Bedingungen dazu, gibt es jedoch innerhalb des Judentums verschiedene religiöse und ethische Auffassungen. Ausserdem kann man auch aus Gewissensgründen für oder gegen die Gesetzesänderung sein. SIG und PLJS verzichten deshalb darauf, eine Stimmempfehlung abzugeben.

Neue Ausgangslage nach bedingtem Rückzug des Initiativkomitees

Den Prozess zu dieser Gesetzesänderung setzte eine Volksinitiative in Gang, welche eine reine Widerspruchslösung forderte. Der Bundesrat formulierte daraufhin einen Gegenvorschlag. SIG und PLJS unterstützten ursprünglich den Gegenvorschlag. Denn die Volksinitiative hätte die Möglichkeit für die Familie den Willen des Verstorbenen umzusetzen, völlig ausgeschlossen. Das wäre für SIG und PLJS nicht in Frage gekommen. Nachdem die Volksinitiative nun bedingt zurückgezogen wurde, besteht dieses Risiko bei dieser Abstimmung nicht mehr und die Dachverbände möchten den diversen Auffassungen zu diesem Thema innerhalb des Schweizer Judentums Rechnung tragen und sich deshalb nicht für oder gegen die Abstimmungsvorlage positionieren.

Änderung Transplantationsgesetz:

Neu soll gelten: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Hat die Person ihren Willen nicht festgehalten und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Abonnieren Sie jetzt die SIG News

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.