Verordnung zur Unterstützung im Sicherheitsbereich verabschiedet
Der Bundesrat hat gestern die Verordnung zur verstärkten Unterstützung gefährdeter Minderheiten im Sicherheitsbereich verabschiedet. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS halten das darin festgehaltene Massnahmepaket für eine gute Lösung, um den Schutz und die Sicherheit von Minderheiten zu stärken und diese finanziell endlich und zumindest in Teilen zu entlasten. Es sind aber weitere und umfassendere Schritte nötig und angezeigt, um die Sicherheit bedrohter Minderheiten sicherzustellen. Insbesondere sind die Kantone dazu aufgerufen, sich in diesem Bereich stärker zu engagieren.
Gestern hat der Bundesrat die «Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» verabschiedet. Sie wird am 1. November 2019 in Kraft gesetzt. Die Vernehmlassung zuvor hat viel Zuspruch bei den teilnehmenden Kantonen, Städten und Verbänden gezeigt. Somit entspricht die Verordnung dem Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2018, die Sicherheit gefährdeter Minderheiten zu stärken und sie bei der Finanzierung im Bereich Sicherheit zu entlasten. Die in der Verordnung definierten Massnahmen basieren auf dem Schutzkonzept, das eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und Städte sowie der betroffenen Minderheiten, darunter dem SIG, vorgeschlagen hatte. Das verstärkte Engagement des Staates im Bereich der Sicherheit von Minderheit war angezeigt, da sich die Sicherheits- und Terrorbedrohung für besonders gefährdete Minderheit in den letzten Jahren stark erhöht hatte.
Auf die Verordnung sollen weitere Schritte folgen
Die Verordnung sieht vor, dass sicherheitsrelevante Projekte der betroffenen Minderheiten in den Bereichen «Bauliche Massnahmen», Ausbildung, Sensibilisierung und Information unterstützt werden. Der Bund sieht dafür eine Höhe von bis zu 500'000 Schweizer Franken vor. Ganz explizit hatte der Bund dies als einen ersten Schritt bezeichnet und angekündigt, weitergehende Massnahmen zu skizzieren und auch ein entsprechendes Bundesgesetz zu prüfen. Die Kantone waren im Vorfeld dazu aufgerufen, sich ebenfalls in diesem Bereich stärker zu engagieren. Einzelne Kantone wie Zürich oder Basel-Stadt haben entsprechende Schritte in Aussicht gestellt oder bereits umgesetzt.
Die Kantone sind gefordert
Der SIG und die PLJS sind zufrieden mit diesem ersten Massnahmenpaket, das mit dieser Verordnung nun in die Umsetzung gehen kann. Trotzdem geben beide jüdischen Dachverbände aber zu bedenken, dass weitere Schritte dringend nötig sind. Die erhöhte Terrorbedrohung in Europa und in der Schweiz hat die Sicherheitsanforderungen der jüdischen Einrichtungen und Gemeinden stark anwachsen lassen und führte darum auch zu stark steigenden Kosten im Sicherheitsbereich. So erklärt SIG-Präsident Herbert Winter: «Die verabschiedete Verordnung bedeutet eine partielle Entlastung für die jüdischen Gemeinden und Institutionen. Diese können sich nun für einzelne Sicherheitsprojekte eine Mitfinanzierung durch den Bund erhoffen. Dieser erste Schritt löst die Gefährdungsproblematik und die daraus entstehenden hohen Sicherkosten für die jüdische Gemeinschaft aber nicht. Dafür sind zwingend und zeitnah weitere und deutlich umfassendere Massnahmen nötig.» Für den SIG wie die PLJS ist mit der Verordnung ein erstes Etappenziel erreicht. Der Bund zeige damit, dass er die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz seiner bedrohten Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Beide rufen aber gleichzeitig dezidiert die Kantone dazu auf, sich an dieser vorliegenden Lösung zu beteiligen, und erwarten von ihnen, dass diese in Zukunft weitere Unterstützungsmassnahmen in die Hand nehmen werden.
Zur Medienmitteilung des Bundes vom 10. Oktober und zur Verordnung
Mehr Informationen zum Lösungsvorschlag des Bundesrates
Tachles-Beitrag von SIG-Präsident Herbert Winter vom 6. Juli 2018: Schutzanspruch der jüdischen Gemeinschaft – ein wichtiger Etappensieg
SIG-Positionspapier Sicherheit vom 8.12.2016: Schutzanspruch der jüdischen Gemeinschaft – es braucht ein starkes politisches Zeichen
Rechtsgutachten: Sicherheitsansprüche jüdischer Gemeinden in Zürich, Basel und Bern