Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wird durch ihre Aufsichtskommission kritisiert. Der SIG unterstützt das
Die Staatsanwaltschaft Basel wird durch ihre Aufsichtskommission kritisiert. Eine Strafanzeige wegen krassen antisemitischen Aussagen wurde nicht mit der notwendigen Dringlichkeit bearbeitet. Der SIG hofft, dass sich dies in Zukunft ändern wird.
Diese Woche hat die Aufsichtskommission der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ihren jährlichen Bericht veröffentlicht. Darin kritisiert sie deutlich, dass die Anzeige gegen einen bekannten Rechtsextremen wegen seiner antisemitischen Rede an einer Demo in Basel nicht mit der gleichen Dringlichkeit behandelt wurde, wie die strafbaren Handlungen linker Gegendemonstranten.
Bearbeitung der Anzeige dauerte über zwei Jahre
2018 hatte der SIG zwei Strafanzeigen gegen einen Schweizer Neonazi eingereicht. Dieser hatte einerseits in den sozialen Medien zahlreiche antisemitische Posts getätigt und andererseits auf der PNOS-Demo in Basel in seiner Rede übelste antisemitische Aussagen und Verschwörungstheorien vorgebracht. Auch nach Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft und über zwei Jahre später, war der Fall immer noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Deswegen hatte sich der SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner im April 2021 für seine Verhältnisse sehr deutlich im SRF-Nachrichtenmagazin «10vor10» geäussert. «Wenn man es nicht besser wüsste, müsste man denken, dass antisemitische Hetze bei der Basler Staatsanwaltschaft keine besonders hohe Priorität geniesst.» Zwei Wochen später stellte die Staatsanwaltschaft schliesslich doch noch einen Strafbefehl aus.
SIG hofft auf Umdenken
Der Bericht der Aufsichtskommission bestätigte auch, dass die Staatsanwaltschaft das Geschädigteninteresse als «gering» und das Medieninteresse als «nicht vorhanden» einstufte. Offensichtlich eine krasse Fehleinschätzung. Der SIG ist erleichtert über die Bestätigung seiner Einschätzung durch die Aufsichtskommission und hofft nun, dass in Zukunft solche Fälle dringlicher behandelt werden.