Politik

Der Bundesrat verabschiedet eine Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus: Der SIG begrüsst den Schritt und betont die Bedeutung des Aktionsplans

Der Bundesrat hat eine Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus für die Jahre 2026 bis 2031 verabschiedet. Der SIG wertet dies als wichtigen Fortschritt für den Schutz von Minderheiten in der Schweiz. Entscheidend für die Wirksamkeit wird nun der Aktionsplan sein, der 2026 erarbeitet werden muss und ausreichende Ressourcen benötigt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 eine Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus für die Jahre 2026 bis 2031 gutgeheissen. Sie bezweckt eine Harmonisierung nationaler Ansätze, soll als Orientierungsrahmen für die Kantone dienen und Dialog sowie die Koordination zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und weiteren Partnern stärken. Ziel ist es, Rassismus und Antisemitismus gemeinsam und langfristig zu bekämpfen. Die Strategie wird ab 2026 durch einen Aktionsplan konkretisiert werden müssen.

Der SIG betont: Eine wirksame Umsetzung braucht zukünftig einen starken Aktionsplan und Ressourcen

Der SIG begrüsst die nationale Strategie als wichtigen und überfälligen Schritt. In den Konsultationen hat der SIG deutlich gemacht, dass die eigentliche Wirksamkeit erst mit dem Aktionsplan entsteht. Dieser muss klare und griffige Massnahmen enthalten und überall dort ansetzen, wo Rassismus und Antisemitismus entstehen und sich ausbreiten. Er soll konkrete Ziele angehen, klare Zuständigkeiten regeln und tragfähige Massnahmen in zentralen Handlungsfeldern vorsehen. Dazu gehören unter anderem ein stärkeres Engagement bei Monitoring und Analyse rassistischer und antisemitischer Vorfälle, wirksame Bildungs- und Präventionsprogramme – insbesondere im schulischen Bereich – sowie gezielte Sensibilisierung und Aufklärung von Behörden und Öffentlichkeit. Ebenso müssen die rechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus weiterentwickelt und geschärft werden – insbesondere im Bereich Hassrede und antisemitischer Inhalte im Netz.

Damit die Strategie ihre Wirkung überhaupt entfalten kann, braucht es zudem ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Der SIG betont, dass die zuständigen Stellen so ausgestattet sein müssen, dass die Behandlung der genannten Aufgaben nachhaltig gesichert ist.

Sichtbarkeit auch bei der Bekämpfung von Antisemitismus

Der SIG regt an, die Aufgaben der für die Umsetzung zuständigen Stellen sichtbarer abzubilden. Aus Sicht des SIG wäre es sinnvoll, die Zuständigkeit für Antisemitismus auch in der Bezeichnung der zuständigen Stellen zu verankern, damit die Bekämpfung des Antisemitismus institutionell gut sichtbar verankert wird.

Prävention stärken: Datenbasis und Monitoring sichern

Ein Schwerpunkt der Strategie ist die Prävention – ein Ansatz, den der SIG ausdrücklich unterstützt. Der SIG betont, wie wichtig eine solide Datenbasis für wirksame Präventionsarbeit ist. Die Weiterführung und Weiterentwicklung repräsentativer Erhebungen wie «Zusammenleben in der Schweiz» ist für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus unverzichtbar, da sie Trends frühzeitig sichtbar macht und auf Tatsachen beruhende Massnahmen ermöglicht.

Gemeinsame Verantwortung für eine starke demokratische Gesellschaft

Mit der Verabschiedung der Strategie hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt gemacht, um die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus auf eine solide Grundlage zu stellen. Nun kommt es darauf an, dass der Bund und die zuständigen Ämter und Stellen gemeinsam an einer wirksamen Umsetzung des Aktionsplans arbeiten. Hauptziel des SIG ist eine gut verankerte, umfassende und wirkungsvolle Strategie gegen Antisemitismus. Die anhaltend hohen Fallzahlen antisemitischer Vorfälle belegen ihre Dringlichkeit. Der SIG wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und seine Expertise einbringen, damit die Strategie und der Aktionsplan nachhaltig wirken können.

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