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CC beantragt Statutenrevision

Das Centralcomité des SIG hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, an der Delegiertenversammlung (DV) vom 29. Mai 2014 in Biel eine Statutenrevision zu beantragen. Das Centralcomité folgte dabei grösstenteils den Vorschlägen der Statutenrevisionskommission.

Das Centralcomité hat sich an seiner Sitzung vom 12. September sowie vom 21. November 2013 eingehend mit den Vorschlägen der Statutenrevisionskommission zur Revision der SIG-Statuten befasst. Der Auftrag der Delegiertenversammlung an die Kommission lautete dabei: Die Einleitung einer umfassenden Statutenrevision mit dem Ziel, die Aufgaben der Organe zu klären und die Arbeitsprozesse weiter zu optimieren. Insbesondere sollten die Funktion und die Aufgaben des Centralcomités im Verhältnis zur Delegiertenversammlung und zur Geschäftsleitung sowie die Befugnisse bzw. die Beziehung von Geschäftsprüfungskommission und Rechnungsprüfungskommission geklärt werden.

Veränderungen für das Centralcomité

Die Statutenrevisionskommission kam dabei zum Schluss, das Centralcomité solle als Beratungs- und Meinungsbildungsgremium gestärkt werden. Das CC sei aber zu gross und nur ein Mitglied pro Gemeinde würde die Diskussionen verbessern. Die Stimmenverhältnisse im CC sollten jedoch nicht geändert und je nach Grösse der Gemeinden beibehalten werden. CCVertreterinnen und Vertreter der Gemeinden würden analog den heutigen Stimmenverhältnissen eine bis vier Stimmen auf sich vereinen.

Das CC ist den Vorschlägen der Statutenrevisionskommission weitgehend gefolgt und hat sich damit auch der Verantwortung was seine eigene effiziente Arbeitsweise betrifft, gestellt.

Neu soll jede Mitgliedgemeinde der Delegiertenversammlung einen ihrer Delegierten und zwei Stellvertreter als Vertreter ins Centralcomité vorschlagen, wobei das CC-Mitglied Vorstandsmitglied der Mitgliedgemeinde sein muss.

Zu seinen bestehenden Befugnissen soll das CC neu unter anderem folgende Kompetenzen erhalten:

  • Es soll über das Budget des Rechnungsjahres beschliessen können. Nach Verabschiedung des Budgets soll es befugt sein, Änderungen auf Antrag der Geschäftsleitung vorzunehmen.
  • Es soll auf Antrag der Geschäftsleitung die Verlegung des Sitzes des SIG beschliessen können.
  • Es soll ein Reglement über die Zusammenarbeit mit dem VSJF erlassen können.

Das CC möchte ausserdem neu auch Zirkularbeschlüsse für zulässig erklären. Zudem soll anstelle einer Geschäftsprüfungskommission eine statutarische Revisionsstelle sowie eine vereinte Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission geschaffen werden.

Optimierung der Arbeitsprozesse

Was die Optimierung der Arbeitsprozesse betrifft, so verstanden einige Mitglieder der Statutenrevisionskommission den Auftrag der DV so, dass dazu auch die Hürden für Entscheidungen in der DV (zu den Artikeln 5, 7, 10, 11 und 45), analysiert werden sollten. Eine Mehrheit der Kommission schlug dem CC deshalb eine Änderung der erforderlichen Mehrheit in den Artikeln 5, 7, 10 und 11 vor, eine Minderheit der Kommission wollte die jetzigen Mehrheitsverhältnisse beibehalten.

Das CC ist dem Antrag der Mehrheit der Kommission in Sachen Mehrheitsverhältnisse gefolgt. Dennoch werden die Delegierten an der DV vom 29. Mai 2014 in Biel aus demokratischen Gesichtspunkten sowohl über den Vorschlag der Mehrheit wie auch der Minderheit der Statutenrevisionskommission in Kenntnis gesetzt.

Wichtig ist ausserdem zu betonen: Am Artikel 45, der die Änderung der Statuten betrifft, möchte auch das CC dem Vorschlag der Kommission folgend nichts ändern. Die doppelte 2/3-Mehrheit von Delegierten und Gemeinden zur Änderung der Statuten soll weiterhin bestehen bleiben.

Für weitere Auskünfte: Pierre Ezri, Präsident des Centralcomités des SIG (079 455 09 93)

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