Antisemitismus

Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeit

Der Neonazi, der im Sommer 2015 einen orthodoxen Juden angegriffen hat, wurde zu einer 2-jährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Im Juli 2015 fand ein antisemitischer Übergriff in Zürich-Wiedikon viel Aufmerksamkeit und hat auch grosse Beunruhigung ausgelöst. Eine Gruppe von Männern pöbelte am helllichten Tag wahllos einen orthodoxer Juden an. Er wurde angespuckt, beschimpft und mit nationalsozialistischen Gesten bedrängt. Als das Opfer flüchtete, wurde es verfolgt. Bevor der orthodoxe Mann körperlich angegriffen werden konnte, stellte sich eine Passantin schützend dazwischen.

Der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. Der Täter, ein bekannter Neonazi und Sänger einer Rechtsrock-Band, wurde dafür zu einer 2-jährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Der heutige Prozess zeigt mehrere Dinge: Übergriffe und Attacken auf Minderheiten werden nicht geduldet und die Täter zur Rechenschaft gezogen. Der Fall zeigt aber auch, dass antijüdische Gesinnung noch immer existiert und in Gewalt münden kann. Der SIG stellt fest, dass es oft bei Verbalattacken bleibt, in Einzelfällen jedoch auch zu physischer Gewalt kommen kann. Bei der Attacke vom Juli 2015 konnte Schlimmeres verhindert werden, weil eine Passantin beherzt und mutig eingegriffen hat. Die Zivilcourage dieser Frau ist beispielhaft.

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