Strafbefehl gegen PNOS-Leitung wegen der Veröffentlichung einer antisemitischen Hetzschrift
Die Leitung der PNOS hat einen Strafbefehl erhalten. Die PNOS hatte vor über einem Jahr in einer Publikation eine antisemitische Hetzschrift veröffentlicht. Der SIG ist erfreut, dass die Verbreitung solcher Propaganda geahndet wird.
Der Präsident und der Vize-Präsident der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer PNOS wurden von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern wegen Rassendiskriminierung für schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Sie haben laut Strafbefehl «die Juden in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabgesetzt». Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien unterbinden
In Ihrem Partei-Magazin «Harus» hatte die PNOS vor knapp einem Jahr die hetzerischen «Protokolle der Weisen von Zion» abgedruckt. Mit diesem wohl bekanntesten und berüchtigtsten antisemitischen Pamphlet des 20. Jahrhunderts wird bewusst der Mythos der jüdischen Weltverschwörung verbreitet. Der SIG hatte deswegen im Januar dieses Jahres Anzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm Art. 261bis eingereicht.
Gerade in Zeiten von Corona haben Verschwörungstheorien, auch mit antisemitischem Hintergrund, erneut an Zulauf gewonnen. Die Veröffentlichung der «Protokolle» gibt solchen Mythen zusätzlichen Auftrieb und fördert den Judenhass. Da ist besonders wichtig, solche Verbreitungen zu unterbinden und zu ahnden.
Antisemitismus in der PNOS ist nichts Neues
Es ist nicht das erste Mal, dass die PNOS und ihre Exponenten mit antisemitischen Aussagen auffallen. PNOS-Mitglied Tobias Steiger wurde wegen Antisemitismus verurteilt, eine weitere Anzeige gegen ihn läuft noch. Er hatte die Zwangssterilisierung aller Juden gefordert. Auch die PNOS-Führung wurde letztes Jahr wegen dieser Forderung durch den SIG angezeigt. Sie hatten das Zitat auf ihrer Website zustimmend aufgeschaltet.
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