Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
SIG und PLJS nehmen Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) haben mit Besorgnis vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Perinçek gegen die Schweiz Kenntnis genommen. Dieses Urteil verneint die Strafbarkeit der Leugnung des Völkermordes an den Armeniern und hebt eine sich auf den vierten Absatz von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) - Rassismus-Strafnorm - beziehende Verurteilung auf.
SIG und PLJS nehmen davon Kenntnis, dass die Leugnung des Holocaust von diesem Urteil nicht direkt betroffen ist, und dass der EGMR festgehalten hat, dass ein Konsens darüber besteht, wonach es sich beim Holocaust um einen Völkermord handelt. Ebenfalls stellen SIG und PLJS mit Genugtuung fest, dass der EGMR betont, dass die Leugnung des Holocaust den Antisemitismus direkt fördert.
SIG und PLJS kritisieren die politische Ausschlachtung dieses noch nicht definitiven Urteils in der Schweiz, die in den Stunden nach dessen Veröffentlichung begonnen hat. Sie halten mit Nachdruck fest, dass das Urteil den vierten Absatz von Artikel 261bis StGB nicht als solchen in Frage stellt.
SIG und PLJS werden sich gegen jegliche Bestrebungen einsetzen, die diesen Absatz aufheben oder abschwächen möchten.