Das oberste Organ des SIG ist die Delegiertenversammlung. Die Delegierten der Mitgliedgemeinden beschliessen über statuarische Geschäfte, verabschieden Resolutionen und Anträge und wählen die Mitglieder verschiedener SIG-Gremien.
Die Delegiertenversammlung DV setzt sich aus den Delegierten der einzelnen Mitgliedgemeinden zusammen. Jede Gemeinde hat gemäss ihrer Mitgliederzahl eine bestimmte Anzahl an Delegiertenstimmen. Die ordentliche DV tagt jährlich und hat Kompetenzen, die sich aus dem ZGB und den Statuten ergeben. Die Delegierten beschliessen insbesondere über Tätigkeitsberichte, die Jahresrechnung, die Festsetzung des Jahresbeitrages, die Erhebung ausserordentlicher Beiträge, die Wahl von Mitgliedern in die Organe des SIG, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedgemeinden und die Änderung der Statuten. Ferner entscheidet die DV über Anträge der Organe oder der Mitglieder und nimmt das Budget zur Kenntnis.