Politik

Das Hamasverbot kommt in eine neue politische Phase: Der Bundesrat überweist den Gesetzesentwurf nach der Vernehmlassung ans Parlament

Die Vernehmlassung zum Verbot der Terrororganisation Hamas hat eine breite Zustimmung zum Gesetzesentwurf gezeigt. Nun ist das Parlament an der Reihe, das Verbot definitiv zu verabschieden.

Schon kurz nach den verheerenden Terrorangriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat der Bundesrat seine langjährige Position aufgegeben und angekündigt die Terrororganisation Hamas verbieten zu wollen. Nach der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens, hat der Bundesrat nun seine Botschaft zum Hamasverbot verabschiedet und das Geschäft damit ans Parlament überwiesen. Erhebliche Änderungen am Entwurf gab es nicht. Einzig soll neu der Bund statt der Kantone für die Strafverfolgung zuständig sein. Die jüdischen Dachverbände SIG und Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS hatten in ihrer Vernehmlassungsantwort den Gesetzesentwurf vorbehaltlos unterstützt. Der SIG und die PLJS sind erfreut, dass das Verbot auch von allen teilnehmenden Kantonen und Parteien im Grundsatz begrüsst wird.

Kein sicherer Hafen für Terrororganisation in der Schweiz

Mit einem Hamasverbot kann verhindert werden, dass die Schweiz für die Hamas ein sicherer Hafen zur Abwicklung ihrer Geldgeschäfte wird. Da die EU und die USA die Hamas bereits als Terrororganisation einstufen, bleiben ihr in Europa neben der Schweiz nicht mehr viele Länder um Spenden zu sammeln und ihre Finanzen abzuwickeln. Mit einem Verbot in der Schweiz, kann dieser Rückzugsort ebenfalls geschlossen werden. Es ist auch ein wichtiges Zeichen gegenüber der Welt und der hiesigen jüdischen Gemeinschaft, dass die Schweiz Terrorismus nicht toleriert.

Parlament muss Verbot nun zeitnah umsetzen

Wann das Geschäft ins Parlament kommt, ist noch nicht klar. Der SIG und die PLJS fordern alle Beteiligten dazu auf, keine unnötigen Verzögerungen zuzulassen. Angesichts der Dringlichkeit sollten beide Kammern das Gesetz vor Ende Jahr beschliessen.

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