Die Zürcher Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung gehen auf Forderungen hinsichtlich der Bührle-Sammlung ein
Die Zürcher Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung haben heute einen neuen Leihvertrag präsentiert. Der SIG und die PLJS begrüssen die im Vertrag definierten Massnahmen, die auf zentrale Forderungen hinsichtlich der Bührle-Sammlung eingehen.
Der im Dezember 2021 von der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung E.G. Bührle angekündigte neue Leihvertrag wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin werden Massnahmen und Grundsätze beschrieben, die eine Reihe von Forderungen erfüllen, die in den letzten Monaten von verschiedensten Seiten geäussert wurden. Insbesondere der SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS haben sich deutlich und nachdrücklich öffentlich und in Gesprächen mit Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch und der Zürcher Kunstgesellschaft für diese Schritte eingesetzt.
Einbezug neuer Forschung in die Dokumentation zur Bührle-Sammlung
Schon vor der Eröffnung des neuen Kunsthauses stand der begleitende Dokumentationsraum der Bührle-Sammlung zur Debatte. Auch der SIG hatte gefordert, dass dieser ergänzt und aktualisiert wird. Im neuen Leihvertrag wird nun festgehalten, dass neue Forschungsergebnisse für den Dokumentationsteil laufend miteinbezogen werden sollen.
Die Richtlinien der Washingtoner Konferenz werden anerkannt
Die Provenienzforschung zur Sammlung müsse zusätzlich zwingend bestimmte Kriterien erfüllen, so die Forderung der jüdischen Verbände SIG und PLJS. Der neue Leihvertrag geht auf diese zentralen Forderungen ein und hält unmissverständlich fest, dass die Zürcher Kunstgesellschaft für die weitere Provenienzforschung der Bührle-Sammlung verantwortlich ist. Zudem anerkennt die Kunstgesellschaft die «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten konfisziert wurde» inklusive der Folgeerklärung, die beide von der Schweiz mitverabschiedet wurden. Diese Richtlinien sollen gemäss Leihvertrag zeitgemäss umgesetzt werden.
Begriff «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» soll angewendet werden
Ein zentrales Kriterium für den SIG und die PLJS im Zusammenhang mit der Provenienzforschung ist die Anerkennung und Anwendung des Begriffs «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut». Im Leihvertrag wird nun angekündigt, dass sich die Kunstgesellschaft an dieser Begrifflichkeit im Sinne der Erklärung von Terezin orientieren wird. Für die beiden jüdischen Verbände ist es seit Jahren von hoher Priorität, dass die Unterscheidung zwischen Raubkunst sowie Fluchtkunst beziehungsweise Fluchtgut zugunsten der Bezeichnung «NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» aufgegeben wird. SIG und PLJS erwarten konkret, dass nicht nur von den Nazis konfiszierte, sondern auch unter dem Druck durch die Naziverfolgung veräusserte Kunstwerke überprüft werden sollen. Es ist von grösster Bedeutung, dass für solche Kunstwerke faire und gerechte Lösungen gefunden werden.
Eine unabhängige Gruppe mit Expertinnen und Experten soll eingesetzt werden
Nicht Teil des Vertrags ist die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe, die genau auf Grundlage jener Kriterien die Bührle-Sammlung hinsichtlich ihrer Provenienz evaluieren sollte. Vom SIG, der PLJS und weiteren Akteuren wurde kritisiert, dass die Provenienzforschung zur Sammlung bislang zu wenig unabhängig gewesen sei. Die Herkunft der Bilder solle durch eine vollständig unabhängige, neutrale und international besetzte Expertinnen- und Expertengruppe evaluiert werden. Die Kunstgesellschaft hatte aber bereits Anfang Februar einen konkreten Zeitplan zur Einsetzung der Kommission in Aussicht gestellt. Beide jüdischen Verbände gehen damit davon aus, dass auch diese Forderung noch erfüllt werden und sich die Gruppe ebenfalls am Begriff «NS verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» orientieren wird.
SIG und PLJS begrüssen die im Leihvertrag festgehaltenen Massnahmen
Der SIG und die PLJS begrüssen ausdrücklich, dass mit dem neuen Leihvertrag wichtige und zentrale Forderungen nicht nur berücksichtigt, sondern auch umgesetzt werden sollen. Die nächsten Schritte des Kunsthauses Zürich und der Bührle-Stiftung, aber auch der Stadt Zürich hinsichtlich eines neuen Subventionsvertrags mit dem Kunsthaus, werden weiter von SIG und PLJS verfolgt und begleitet. Beide Verbände drängen darauf, dass die genannten Massnahmen in absehbarer Zeit umgesetzt werden. Sie sollten auch als Beispiel für weitere private wie öffentliche Museen, Archive, private Sammlerinnen und Sammler, Auktionshäuser und Bibliotheken Geltung erlangen. Vom nationalen Parlament erhoffen sich die jüdischen Verbände diesbezüglich eine Zustimmung zur Motion von Nationalrat Jon Pult, welche die Einsetzung einer unabhängigen Kommission auf Bundesebene fordert. Diese Kommission soll in Zukunft in Fällen von NS-verfolgungsbedingtem Kulturgutverlust Empfehlungen über die Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeben.
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