Provenienzforschung

SIG und ICZ begrüssen die weiteren Massnahmen zur Bührle Sammlung, Kritik an Stiftung bleibt

Die Stadt Zürich unterstützt die geplanten Massnahmen des Kunsthauses zur Provenienzforschung und Kontextualisierung der Bührle Sammlung. Auch weitere Schritte zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Forschung wurden ergriffen. Der SIG und die ICZ begrüssen dies. Die Kritik an der Bührle-Stiftung bleibt unverändert.

Ende Mai 2025 haben die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Emil G. Bührle eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit und den Umgang mit der Leihgabe von über zweihundert Werken im Kunsthaus Zürich beschlossen. Unklar blieb seither, wie die beschlossenen Massnahmen zur weiteren Provenienzforschung und zur Kontextualisierung der Sammlung Bührle im Zürcher Kunsthaus finanziert werden sollten. Heute hat nun die Stadt Zürich mitgeteilt, dass der Stadtrat die vom Kunsthaus auf fünf Jahre geplanten Massnahmen begrüsse und unterstütze. Weiter betont er die Dringlichkeit einer raschen Umsetzung, die sich aus ethischen Gründen und aus der hohen gesellschaftlichen Relevanz ergäben. Damit die Massnahmen bald umgesetzt werden können, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat zur Mitfinanzierung 3 Millionen Franken.

Ausgangspunkt: Bericht von Raphael Gross

Ausgangspunkt der im Mai abgeschlossenen Vereinbarung zwischen Kunsthausgesellschaft und Stiftung Bührle war der Abschlussbericht zur Bührle-Forschung, den Raphael Gross im Juni 2024 präsentiert hatte. Gross und sein Forschungsteam waren darin zum Schluss gekommen, dass die von der Stiftung Bührle vorgenommene Provenienzforschung zur Dauerleihgabe der rund 200 Werke nicht den Standards des Kunsthauses genügte und ein grosser Bedarf an weiterer Provenienzforschung bestünde. Der SIG und die Israelitische Cultusgemeinde Zürich ICZ, welche die Mandatierung von Raphael Gross im Rahmen eines Runden Tisches begleitet hatten, hatten sich durch den Bericht von Gross in ihrer Forderung nach Transparenz und Aufarbeitung der Sammlungsgeschichte bestätigt gesehen – insbesondere im Hinblick auf Werke in jüdischem Vorbesitz.

Neue Präsentationskonzepte und unabhängige Expert*innenkommission

Die wesentlichen Punkte in der Vereinbarung zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Bührle sehen vor, dass die Werke der Dauerleihgabe im Kunsthaus Zürich bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Vereinbarung hält zudem fest, dass die Stiftung Bührle ihr Bekenntnis bekräftigt, bei Werken der Dauerleihgabe mit begründeten Hinweisen auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug faire und gerechte Lösungen anzustreben. Mit drei neuen Präsentationskonzepten wird das Kunsthaus in den nächsten fünf Jahren weniger erforschte Perspektiven auf die Werke der Leihgabe eröffnen und die historische Kontextualisierung, vor allem mit Blick auf die die Rolle jüdischer Sammlerinnen und Sammler als Fördernde der Moderne, vertiefen.

Wie heute bekannt wurde, hat die Kunstgesellschaft den Massnahmenkatalog um die Einrichtung einer «unabhängigen Expert*innenkommission» erweitert. Diese wird als wissenschaftlicher Beirat das Kunsthaus in fachlich-ethischen Fragen beraten, die Methodik sowie die vorgeschlagene Auswahl der Fachpersonen für die externe Begutachtung prüfen und die Forschungsergebnisse unabhängig bewerten. Weiter wird eine Kooperation mit der Universität Zürich eingegangen, die eine fundierte Grundlagenforschung sowie einen kontinuierlichen Austausch zu Forschungsstandards und Methodik zum Thema Provenienzforschung im Allgemeinen fördern soll. Um die verschiedenen Massnahmen umsetzen zu können, hat die Zürcher Kunstgesellschaft einen Antrag auf Mitfinanzierung an die Stadt Zürich gestellt.

SIG und ICZ anerkennen Beitrag und Massnahmen von Stadt Zürich und Kunsthaus und erwarten Mitverantwortung der Stiftung Bührle

Der SIG und die ICZ begrüssen den Antrag des Stadtrates an den Gemeinderat, einen Beitrag der Stadt Zürich in der Höhe von 3 Millionen Franken an die erwarteten Projektkosten von insgesamt rund 5,2 Millionen Franken zu sprechen. Mit den vom Kunsthaus Zürich geplanten Massnahmen und dem beabsichtigten finanziellen Beitrag der Stadt Zürich anerkennen SIG und ICZ die Bemühungen und die weiteren Schritte, um eine kritische und unabhängige Forschung zur Bührle-Leihgabe im Kunsthaus sicherzustellen und fortzuführen, wie es der SIG und die ICZ bereits gefordert haben. Allerdings drücken der SIG und die ICZ unverändert Unverständnis darüber aus, dass sich die Stiftung Bührle auch weiterhin nicht an den Kosten für die Umsetzung der Massnahmen beteiligen wird. Sie appellieren erneut an deren Verantwortung, sich aktiv an der historisch-kritischen Aufarbeitung ihrer Sammlung zu beteiligen.

Photo © Franca Candrian, Kunsthaus Zürich

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