Der SIG und die ICZ begrüssen die Vereinbarung zwischen Kunstgesellschaft und Stiftung Bührle – appellieren aber an die Verantwortung der Stiftung

Die Vereinbarung zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Emil G. Bührle zur Zukunft der umstrittenen Sammlung im Kunsthaus Zürich verspricht, wichtige Empfehlungen des Forschungsberichts von Raphael Gross umzusetzen. Der SIG und die ICZ sehen darin einen bedeutenden Schritt, fordern jedoch eine Fortsetzung der unabhängigen Provenienzforschung und mehr Engagement der Stiftung Bührle.
Die Zürcher Kunstgesellschaft hat mit der Stiftung Emil G. Bührle eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit und den Umgang mit der Leihgabe von über zweihundert Werken im Kunsthaus Zürich beschlossen. Philipp Hildebrand, Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft, informierte an der jährlichen Mitgliederversammlung über die Vereinbarung. Elf Monate haben die Verhandlungen mit der Stiftung Bührle gedauert. Entsprechend gross waren die Erwartungen. Der SIG und die Israelitische Cultusgemeinde Zürich ICZ begrüssen die Mitteilung, dass die getroffenen Massnahmen, die massgeblich dem Forschungsbericht von Raphael Gross folgen, nun rasch umgesetzt werden.
Ausgangspunkt ist der Bericht von Raphael Gross
Ausgangspunkt der Verhandlungen war der Abschlussbericht zur Bührle-Forschung, den Raphael Gross im Juni 2024 präsentiert hatte. Gross war im März 2023 von Stadt und Kanton Zürich sowie von der Zürcher Kunstgesellschaft mit einer unabhängigen Überprüfung der bisherigen Provenienzforschung zur Sammlung Emil Bührle beauftragt worden. Gross und sein Forschungsteam kamen zum Schluss, dass die von der Stiftung Bührle vorgenommene Provenienzforschung zur Dauerleihgabe nicht den Standards des Kunsthauses genügten und ein grosser Bedarf an weiterer Provenienzforschung bestehe.
Der SIG und die ICZ, die auch am Runden Tisch vertreten waren, hatten sich durch den Bericht von Gross in ihrer Forderung nach Transparenz und Aufarbeitung der Sammlungsgeschichte bestätigt gesehen – insbesondere im Hinblick auf Werke in jüdischem Vorbesitz.
Die Vereinbarung orientiert sich an den Empfehlungen von Raphael Gross
Die wesentlichen Punkte in der Vereinbarung zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Bührle sehen vor, dass die Werke der Dauerleihgabe im Kunsthaus Zürich bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ferner wird ein auf fünf Jahre angelegtes Forschungsprojekt zur Sammlung Bührle in Aussicht gestellt. Damit wird anerkannt, dass weitere Forschung zur Entstehungsgeschichte der Sammlung Emil Bührle dringend geboten ist. Die Vereinbarung hält zudem fest, dass die Stiftung Bührle ihr Bekenntnis bekräftige, bei Werken der Dauerleihgabe mit begründeten Hinweisen auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug faire und gerechte Lösungen anzustreben. Drei neue Präsentationskonzepte sollen in den nächsten fünf Jahren neue Perspektiven auf die Werke eröffnen und die historische Kontextualisierung vertiefen.
Der SIG und die ICZ appellieren an die Kunstgesellschaft, die Unabhängigkeit der Forschung zu garantieren
Für den SIG und die ICZ ist entscheidend, dass auf den Forschungsergebnissen von Raphael Gross aufgebaut wird, nur so lässt sich die Kontinuität einer kritischen und unabhängigen Forschung sicherstellen. Sie sprechen sich dafür aus, dass die Arbeit des Forschungsteams unter Raphael Gross – wie durch den Runden Tisch mandatiert – weiterhin unabhängig von Kunstgesellschaft und Stiftung fortgesetzt wird. Der SIG und die ICZ bedauern, dass sich die Stiftung Bührle weiterhin nicht an den Kosten für die Umsetzung der Massnahmen beteiligt und appellieren an deren Verantwortung, sich aktiv an der historisch-kritischen Aufarbeitung ihrer Sammlung zu beteiligen.
Foto © Kunsthaus Zürich, Franca Candrian
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