Antisemitismus

Fall Edy I.: Die Antwort des Tessiner Staatsrats räumt die Bedenken nicht aus

Ende Juli hat sich der SIG mit einem Brief an Staatsrat Norman Gobbi gewandt, nachdem der Tessiner Polizeibeamte Edy I. zum Oberfeldweibel befördert worden war. Diese Beförderung hat auch beim SIG grosse Bedenken ausgelöst, die allerdings durch die Antwort des Tessiner Staatsrats nicht entkräftet werden konnten. Edy I. wurde vor zwei Jahren wegen hetzerischen Beiträgen auf Facebook verurteilt.

Edy I. hatte Adolf Hitler und Benito Mussolini öffentlich verherrlicht und Schweizer aufgerufen, zu den Waffen zu greifen, da man sich im Krieg mit den Ausländern befände. Wegen Aufruf zur Rassendiskriminierung wurde er vor zwei Jahren rechtskräftig verurteilt und hatte auch eine polizeiinterne Disziplinarstrafe erhalten. Nach Ablauf der Bewährung ist, wie auch der Staatsrat dem SIG schreibt, der strafrechtliche Aspekt des Falles Edy I. erledigt. Diesen Fakt anerkennt der SIG. Daraus erschliesst sich dem SIG aber nicht, dass sich auch die Einstellung des Polizisten geändert haben soll. In vielen Polizeikorps in der Schweiz ist es üblich, dass Polizeiaspiranten einen tadellosen Leumund mit sauberem Strafregisterauszug vorweisen müssen. Ausserdem werden oft psychologische Persönlichkeitstests durchgeführt. Ob derartige Tests mit Edy I. durchgeführt wurden, die auch extremistische und staats- und verfassungskritische Einstellungen überprüfen, erschliesst sich dem SIG aus der Antwort des Staatsrats nicht.

Eine einwandfreie, vorurteilsfreie Haltung gegenüber den Werten dieser Gesellschaft und allen hier lebenden Menschen hält der SIG für eine Grundvoraussetzung, um den Polizeiberuf und eine Vorbildsfunktion ausüben zu können. Heute hat der SIG gegenüber dem Staatsrat erneut Stellung bezogen: Der SIG bezweifelt weiterhin sehr stark, dass Edy I. für die Ausübung einer solchen Position oder als Polizeibeamter überhaupt geeignet ist. Der SIG nimmt zwar zur Kenntnis, dass die Vorgesetzten im Falle eines Fehlverhaltens von Polizeioffizier Edy I. die notwendigen Massnahmen ergreifen wollen. Aus Sicht des SIG übernimmt damit aber auch der Staatsrat des Kantons Tessin die Verantwortung für ein allfälliges Fehlverhalten desselben Polizeioffiziers.

Der erste Brief des SIG hat in den Tessiner Medien Aufmerksamkeit erregt und eine weitere Diskussion zum Fall ausgelöst Hier eine Zusammenstellung der Berichte:

Blick 25.7.2018: Warum darf Edy I. (55) seinen Job behalten?

Tio.ch 25.7.2018: La comunità ebraica scrive a Gobbi: «Perché quell’agente è stato promosso?»

Ticino libero 25.7.2018: Sergente, "come è possibile che lavori ancora in Polizia e sia stato promosso?"

RSI 26.7.2018 (TV und Radio): Israeliti scrivono a Gobbi

Der Bund 26.8.2018: Affäre um rechtsextremen Polizisten setzt Gobbi unter Druck

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