Erinnerung

Die Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter besucht in Begleitung zweier Überlebender, zusammen mit SIG-Präsident Ralph Friedländer, die Gedenkzeremonie in Auschwitz

Am 27. Januar 2025 fand in Auschwitz eine Gedenkzeremonie zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust statt. Eine Schweizer Delegation ist nach Auschwitz gereist.

Achtzig Jahre nach der Befreiung fand gestern in Auschwitz eine internationale Gedenkzeremonie statt. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter nahm in Begleitung zweier Überlebender und SIG-Präsident Ralph Friedländer teil. Die Brüder Alfred und Rudolf Popper hatten als Kinder Auschwitz überlebt. Erstmals seit ihrer Befreiung 1945 kehrten sie an diesen Schicksalsort zurück und nahmen als Teil der offiziellen Schweizer Delegation an der Gedenkveranstaltung teil. Weitere rund vierzig Staats- und Regierungschefs und eine Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen hatten sich zum Gedenken an die Opfer des Holocaust in Auschwitz versammelt. Der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Januar war 2005 von der UNO-Generalversammlung initiiert worden. Der Anlass wurde vom dortigen Museum und der Stiftung Auschwitz-Birkenau ausgerichtet.

Fotos: Devènes / Bundeskanzlei

Botschaft der Bundespräsidentin anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Gleichzeitig zu ihrem Besuch in Auschwitz hat die Bundespräsidentin eine Botschaft zum Gedenktag veröffentlicht.

27. Januar 2025

Vor 80 Jahren offenbarte die Befreiung von Auschwitz die tiefsten Abgründe menschlichen Handelns. Über eine Million Frauen, Männer und Kinder waren hier unter schrecklichsten Bedingungen absichtlich in den Tod getrieben worden. Wir gedenken heute der sechs Millionen Jüdinnen und Juden, die während des Holocausts in Auschwitz und anderswo ermordet wurden. Wir gedenken auch der Roma und aller anderen Opfer der sinnlosen Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten, ihrer Kollaborateure und Komplizen. Zusammen mit anderen Staats- und Regierungschefs aus aller Welt möchte ich anlässlich des Internationalen Gedenktages an die Opfer des Holocaust in Auschwitz unterstreichen, wie wichtig es ist, dass wir diese beispiellosen Verbrechen nie vergessen.

Mein grösster Respekt gebührt den Überlebenden, von denen einige heute hier mit mir anwesend sind. Ihnen wurde nicht nur unfassbares Leid zugefügt, sie mussten – meist in tiefster Trauer um ihre Angehörigen – ihr ganzes Leben neu aufbauen. Ihre bewegenden Zeugnisse sind von unschätzbarem Wert. Angesichts von Verzerrung, Verkennung und Unwahrheit, verstärkt durch die sozialen Medien, bezeugen die Überlebenden, was wirklich war. Ihre Stimmen verbinden uns mit der historischen Realität, es werden jedoch mit jedem Jahr weniger. Gerade in der Bildung müssen wir uns deshalb umso mehr bemühen, die Erinnerung an den Holocaust, insbesondere bei den jüngeren Generationen, wach zu halten.

In der Vergangenheit war Antisemitismus immer wieder das Motiv für schlimmste Verbrechen. Dass der Antisemitismus nun vielerorts – auch in der Schweiz – wieder aufkeimt, ist erschütternd. Und es ist beunruhigend, wenn in vielen Ländern Bewegungen erstarken, die aus einer Vorstellung der Überlegenheit eine Politik der Ausgrenzung verfolgen. Deshalb müssen wir immer wieder entschlossen betonen: Wir dulden es nicht, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeschüchtert oder diskriminiert werden oder sogar Gewalt erfahren. Jegliche Formen von Hass aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder sexueller Orientierung sind unvereinbar mit unseren demokratischen Werten der Toleranz, des gegenseitigen Respekts und Zusammenlebens. Darum erarbeitet die Schweiz derzeit eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus. Sie wird einen Aktionsplan enthalten, um diesen Entwicklungen vorzubeugen und entgegenzuhalten.

«Nie wieder» lautete das Versprechen der neuen internationalen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust. Das Völkerrecht und multilaterale Organisationen wie die Vereinten Nationen sollten weitere Massenverbrechen verhindern. Derzeit werden seine Grundlagen vermehrt in Frage gestellt. Das System hat zwar Rückschläge erlitten. Es hat aber auch Fortschritte ermöglicht und dient als Leitplanke für die internationale Gemeinschaft. Die zunehmenden und wiederholten Verletzungen des humanitären Völkerrechts in vielen heutigen Konflikten sollten jedenfalls ein Weckruf sein. Um der Gewalt Einhalt zu gebieten, die in ihrer Willkür vor allem die Zivilbevölkerung trifft, müssen sich die Staaten an einem gemeinsamen Rechtsrahmen orientieren und jene Institutionen respektieren, die dieses Recht umsetzen.

Angesichts all dieser Herausforderungen ist die Schweiz zutiefst davon überzeugt, dass die Erinnerung an den Holocaust bewahrt werden muss. Wir sind dazu verpflichtet, unsere Anstrengungen in den Bereichen Aufklärung und Information zu erhöhen, damit sich die Geschichte nicht wiederholt. Die Schaffung eines nationalen Gedenkortes für die Opfer des Nationalsozialismus in Bern leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Zudem soll an der Landesgrenze im Kanton St. Gallen ein Informationszentrum an die Schweizer Flüchtlingspolitik während des Nationalsozialismus erinnern. Zusammen mit vielen anderen Gedenkstätten in der Schweiz sollen diese Erinnerungsorte zeigen, wie die Schweiz an ihren Landesgrenzen auf das nationalsozialistische Verfolgungsregime reagiert hat. Während viele gefährdete Personen in der Schweiz Asyl erhielten, wurden zahlreiche andere abgewiesen, vor allem aufgrund ihres jüdischen Glaubens. Aus der Vergangenheit zu lernen, bedeutet auch, sich der eigenen Verantwortung bewusst zu sein. Die Überlebenden sind uns mit ihrem Überlebenswillen ein Vorbild: Geben wir das Beste von uns, in der Überzeugung, dass jeder Mensch in seiner Würde gleichwertig ist – das Gegenteil dessen, wofür Auschwitz steht.

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