Politik

Kopfbedeckungen an Schulen dürfen nicht verboten werden

Die parlamentarische Initiative «Schülerinnen und Schüler ohne Kopfbedeckung an öffentlichen Schulen» von Jean-Luc Addor wurde in der zuständigen Kommission behandelt und klar abgelehnt. Ihre Zielrichtung richtet sich auch gegen religiöse Kopfbedeckungen an Schulen, wie die jüdische Kippa oder das muslimische Kopftuch. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG stellt sich vehement gegen diese parlamentarische Initiative.

Am Donnerstag hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats die parlamentarische Initiative «Schülerinnen und Schüler ohne Kopfbedeckung an öffentlichen Schulen» diskutiert. Die Initiative wurde von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor eingereicht. Sie verlangt die Schaffung einer Verfassungsgrundlage, mit der Kopfbedeckungen von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen verboten würden. Der SIG hatte sich im Vorfeld der Kommissionssitzung mit einem Positionspapier an die Kommissionsmitglieder gewandt und die Vorlage unmissverständlich abgelehnt. Eine Mehrheit der Kommission von 17 gegen 7 Stimmen hat sich ebenfalls gegen die Initiative ausgesprochen.

Religiöse Kopfbedeckungen und Glaubensfreiheit

In der Begründung zur parlamentarischen Initiative führt Addor aus, dass «das Tragen bestimmter Kleidungsstücke (etwa Sweatshirts mit Kaputze oder viertelgedrehte Schirmmützen) den Effekt hat oder gar das Ziel verfolgt, dass sich Angehörige bestimmter Gruppen, Banden oder Gemeinschaften als solche erkennen und unter sich bleiben können.» Laut Addor würde dies in der Folge die Integration verhindern. Es bleibt aber unerwähnt, dass die Initiative in dieser Form vor allem auf religiöse Kopfbedeckungen zielt, also auch auf das Tragen der jüdischen Kippa. Jüdische Knaben und Männer tragen die Kippa als Ausdruck ihres Glaubens. Damit wird nicht das Ziel verfolgt, sich als «Bande» zu definieren oder als Gemeinschaft abzugrenzen. Vielmehr verstösst die Initiative gegen die Glaubensfreiheit.

Keine Diskriminierung religiöser Minderheiten

Eine ähnlich formulierte kantonale Volksinitiative wurde bereits 2018 vom Bundesgericht für ungültig erklärt: Sie sei ein schwerer Verstoss gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Ausführungen und Umstände rund um diese parlamentarische Initiative zeigen auch, dass sie vornehmlich auf ein Verbot des muslimischen Kopftuchs an Schweizer Schulen abzielt. Der SIG spricht sich entschieden gegen jegliche Diskriminierung aller religiösen Minderheiten in der Schweiz aus. Die Glaubensfreiheit ist ein von der Verfassung geschütztes hohes Gut. Dazu gehört auch, dass Gläubige eine Kippa, ein Kopftuch, ein Kreuz oder ein sonstiges Zeichen ihrer Religion tragen dürfen – und das auch in der Schule.

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