Weinfelden lehnt muslimisches Grabfeld ab – Der SIG bedauert diesen Entscheid und betont die Bedeutung religiöser Bestattungsfreiheit

In Weinfelden hat die Bevölkerung knapp gegen ein muslimisches Grabfeld gestimmt. Der SIG bedauert das Ergebnis und erinnert an die Bedeutung lokaler Lösungen für die Glaubensfreiheit – auch im Zeichen gesellschaftlicher Vielfalt.
Die Stimmberechtigten in Weinfelden haben sich am Sonntag mit 51.6 Prozent knapp gegen ein neues Grabfeld mit muslimischen Bestattungsmöglichkeiten ausgesprochen. Das vorgesehene Reglement sah ein separates Feld mit Ausrichtung nach Mekka und die Möglichkeit einer Bestattung im Leichentuch vor – offen für alle Religionen. Trotz dieses integrativen Ansatzes scheiterte die Vorlage am Referendum. Der SIG bedauert das Abstimmungsergebnis.
SIG plädiert für örtliche Lösungen im Geist der Religionsfreiheit und Integration
Ohne die Entscheidung der Stimmbürgerschaft grundsätzlich infrage zu stellen, weist der SIG auf die Bedeutung hin, dass Gemeinden ihren Bürgerinnen und Bürgern auch im Tod Räume zur Verfügung stellen, die deren religiösen Vorstellungen Rechnung tragen. Religiös-kulturelle Unterschiede seien in einer offenen Gesellschaft die Norm, nicht die Ausnahme. Es ist zu begrüssen, wenn diesen Unterschieden mit Respekt und Wohlwollen begegnet wird – ob sie nun jüdische, christliche, säkulare oder muslimische Hintergründe haben.
Jüdische Friedhöfe aus eigener Erfahrung
Heute gibt es etwa zwei Dutzend jüdische Friedhöfe in der Schweiz. Diese sind meist mit bestehenden jüdischen Gemeinden verknüpft. Entweder sind es eigenständige Friedhöfe im Besitz der Gemeinden oder es sind separate Grabfelder innerhalb einer öffentlichen Anlage. Manche gibt es auch an Orten, wo es keine jüdischen Gemeinden mehr gibt. Dort werden sie von Institutionen wie Stiftungen oder Vereinen betreut. Diese spiegeln nicht nur eine lange Tradition wieder, sondern auch konkrete religiöse Anforderungen, ähnlich jenen der muslimischen Tradition: So kennt das Judentum etwa das Prinzip der ewigen Grabruhe, das eine spätere Auflösung ausschliesst. Es gibt noch weitere Vorgaben – wie zum Beispiel, dass jüdische Friedhöfe an bestimmten Feiertagen nicht betreten werden dürfen. Diese Erfahrungen zeigen: Religiös-kulturelle Unterschiede sind in einer offenen und vielseitigen Gesellschaft eher die Norm als die Ausnahme. Lokale Lösungen, getragen von gegenseitigem Verständnis, sind möglich – und sie stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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