Bund verzichtet auf Beauftragtenstelle gegen Rassismus und Antisemitismus – SIG fordert Fokussierung auf eine übergeordnete und griffige Strategie gegen Antisemitismus

Der Bundesrat will vorerst keine Beauftragtenstelle gegen Rassismus und Antisemitismus schaffen. Für den SIG kommt der Entscheid zu früh. Er fordert weiter eine wirksame Strategie gegen Antisemitismus mit klaren Zuständigkeiten, ausreichenden Ressourcen und verbindlichen Massnahmen.
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen keine neue Beauftragtenstelle zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus geschaffen wird. Der Entscheid erfolgt im Rahmen der laufenden Umsetzung der Motion «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus», obwohl die vom Bundesrat angekündigte nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus noch gar nicht vorliegt. Aus Sicht des SIG kommt dieser Entscheid zu früh, weil die Beauftragtenstelle eine mögliche Massnahme innerhalb der noch zu definierenden Strategie darstellen sollte.
Klare Zuständigkeiten und Fachkompetenz bleiben notwendig
Der SIG anerkennt die Absicht des Bundes, bestehende Institutionen wie die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR oder die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB zu stärken. Gleichzeitig bleibt es aus Sicht des SIG unabdingbar, dass die Strategie eine klare Ansprechperson mit gezielter Antisemitismuskompetenz vorsieht. Wer Antisemitismus wirksam bekämpfen will, muss auch die nötigen Befugnisse, Ressourcen und die inhaltliche Fachverantwortung haben. Die koordinierte Bekämpfung von Antisemitismus darf nicht in einem Geflecht unklarer Zuständigkeiten oder Doppelspurigkeiten untergehen.
Strategie braucht Substanz, Ressourcen und klare Umsetzung
Die geplante Strategie des Bundes muss deutlich über symbolische Absichtserklärungen hinausgehen. Sie soll konkrete Ziele benennen, klare Zuständigkeiten regeln und tragfähige Massnahmen in zentralen Handlungsfeldern vorsehen. Dazu gehören unter anderem ein stärkeres Engagement bei Monitoring und Analyse antisemitischer Vorfälle, wirksame Bildungs- und Präventionsprogramme – insbesondere im schulischen Bereich – sowie gezielte Sensibilisierung und Aufklärung von Behörden und Öffentlichkeit. Ebenso müssen die rechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Antisemitismus weiterentwickelt und geschärft werden – insbesondere im Bereich Hassrede und antisemitischer Inhalte im Netz. Der SIG erwartet, dass die dafür nötigen Ressourcen und Kompetenzen geschaffen werden – insbesondere, um spezifische Massnahmen gegen Antisemitismus zu entwickeln und umzusetzen. Gerade in diesen Zeiten ist das von besonderer Bedeutung.
Hauptziel des SIG bleibt eine griffige Antisemitismusstrategie
Hauptziel des SIG ist eine gut verankerte, umfassende und wirkungsvolle Strategie gegen Antisemitismus. Die anhaltend hohen Fallzahlen antisemitischer Vorfälle belegen ihre Dringlichkeit. Der SIG erwartet, dass der Bundesrat eine durchdachte Strategie verabschiedet, die nicht nur Papier bleibt, sondern konkrete Schritte und spürbare Verbesserungen bringt. Dazu gehört ein starkes und nachhaltiges Engagement des Staates – in der Koordination, bei der Umsetzung wie auch in der Finanzierung. Der SIG wird den weiteren Prozess eng und konstruktiv begleiten und sich für die notwendige Durchschlagskraft und Umsetzungskompetenz der bestehenden Institutionen einsetzen.
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