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Stadt und Kanton Luzern arbeiten künftig mit der SIG-Meldestelle zusammen und stärken die Bekämpfung von Antisemitismus

Stadt und Kanton Luzern institutionalisieren ihre Zusammenarbeit mit der SIG-Meldestelle für antisemitische Vorfälle. Die Vereinbarung gilt ab 2027. Sie stärkt die Beratung von Betroffenen, die Erfassung von Vorfällen und die Vernetzung der zuständigen Stellen.
Stadt und Kanton Luzern haben mit dem SIG eine Leistungsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei antisemitischen Vorfällen abgeschlossen. Sie tritt Anfang 2027 in Kraft und läuft vorerst bis Ende 2029. Die internationale Lage und Anschläge auf jüdische Einrichtungen haben die Gefährdung in den vergangenen Jahren verschärft. Auch im Kanton Luzern sind antisemitische Vorfälle sichtbarer geworden. Die Zusammenarbeit soll deshalb das Monitoring sowie Prävention, Sensibilisierung und Kommunikation im Bereich Antisemitismus ausbauen. Behörden, Fachstellen, die jüdische Gemeinschaft und der SIG sollen sich enger vernetzen und bei antisemitischen Vorfällen koordiniert handeln.
Vorfälle koordiniert erfassen und bearbeiten
Die SIG-Meldestelle nimmt antisemitische Vorfälle entgegen, prüft und dokumentiert sie. Die Fälle fliessen auch in das nationale Dokumentationssystem Rassismus DoSyRa ein. Bei Bedarf berät die Meldestelle Betroffene und unterstützt sie bei der Einschätzung weiterer Schritte. Hinweise auf eine mögliche gewaltorientierte Radikalisierung oder extremistische Gefährdungen werden an das Kantonale Bedrohungsmanagement weitergeleitet.
Sieben Kantone arbeiten mit dem SIG zusammen
Luzern ist der siebte Kanton, der bei der Erfassung und Bearbeitung antisemitischer Vorfälle auf die Strukturen und die Expertise des SIG zurückgreift. Bereits bestehen Vereinbarungen mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, St. Gallen und Zürich. Neben den Städten Bern und Zürich schliesst nun auch die Stadt Luzern eine eigene Vereinbarung ab.
Die Zusammenarbeit verbessert die Informationsflüsse und stärkt die Analyse antisemitischer Vorfälle über Kantonsgrenzen hinweg. Gleichzeitig erhöht sie die Bekanntheit der Meldestelle und erleichtert Betroffenen den Zugang zu Beratung.
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