Provenienzforschung

Der Nationalrat stimmt der Motion zur Einsetzung einer Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut vollständig zu

Der Nationalrat befürwortet die Motion zur Schaffung einer unabhängigen und nationalen Expertenkommission. SIG und PLJS begrüssen diesen wichtigen Schritt.

Der Nationalrat hat heute einer parlamentarischen Motion zugestimmt, welche die Einsetzung einer unabhängigen nationalen Kommission fordert. Diese Kommission soll in Zukunft in Fällen von NS-verfolgungsbedingtem Kulturgutverlust Empfehlungen über die Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeben. Die Motion, die im Dezember 2021 eingereicht wurde, war eine Reaktion auf die heftige und anhaltende Kritik an der Ausstellung der umstrittenen Sammlung von Emil G. Bührle im Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich. Der SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS begrüssen es sehr, dass auch die sechs vom Motionär für die Kommission vorgesehenen Rahmenbedingungen vollständig angenommen wurden.

Kein Unterschied zwischen Raubkunst und Fluchtkunst

Besonders die im ursprünglichen Motionstext unter Punkt 3 vermerkte Rahmenbedingung, wonach die Unterscheidung zwischen Raubkunst und Fluchtkunst zugunsten des Begriffs «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» aufzugeben ist, hat für den SIG und die PLJS höchste Priorität. Dies gilt insbesondere für den Bund, aber auch für öffentliche und private Museen, Archive, private Sammler, Auktionshäuser und Bibliotheken. Vor allem diese Forderung ist zentral, wenn die Kommission ihrer Tätigkeit sinnvoll nachgehen möchte. Nur so kann die umfassende Erforschung und vor allem eine Rückgabe von Kulturgütern, die ihren damaligen Besitzerinnen und Besitzern durch die nationalsozialistische Verfolgung entzogen wurden, auch tatsächlich garantiert werden. Dies entspräche auch dem Gebot nach «fairen und gerechten Lösungen», wie es von der Washingtoner Erklärung von 1998 verlangt wird. Diese wurde auch von der Schweiz unterzeichnet, die sich damit verpflichtet hat, für das Auffinden und die Rückgabe von Kunstwerken, die vom nationalsozialistischen Regime beschlagnahmt worden waren, zu sorgen.

Motion kommt nun in den Ständerat

Die Motion wird nun als nächstes vom Ständerat behandelt werden. Der SIG und die PLJS werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass der ganze Vorstoss, inklusive der Rahmenbedingungen, vom Parlament angenommen wird.

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