Sänger einer Neonazi-Band verurteilt
Nach jahrelangen Ermittlungen konnte der Sänger der Neonazi-Band Mordkommando identifiziert werden. Der Sänger wurde zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach einigen Jahren Ermittlungen den Sänger der Neonazi-Band Mordkommando zu einer Gefängnisstrafe verurteilen können. Die rechtsextreme Schweizer Band drohte in ihren Songtexten Juden mit dem Tod und lud die Lieder auf YouTube hoch. In den Texten wurden explizit Personen aus dem öffentlichen Leben genannt, so auch Herbert Winter, damaliger Präsident des SIG. Der SIG und weitere Betroffene erstatteten Anzeige.
Bekannter Rechtsextremer konnte als Täter identifiziert werden
Die Lieder wurden 2014 auf YouTube geladen. Seither stand die Identifizierung der Täter im Fokus der Ermittlungen. Zwischenzeitlich wurde diese auch unterbrochen, da den Ermittelnden entscheidende Informationen seitens der Plattformbetreibenden nicht zur Verfügung gestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich konnte nun doch dank neuer Hinweise die Identität des Sängers feststellen. Der Täter ist ein bekannter Rechtsextremer, der bereits 2019 wegen eines Angriffs auf einen orthodoxen Juden in Zürich zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Für diesen erfolgt jetzt eine weitere Verurteilung per Strafbefehl: drei Monate Gefängnis unbedingt, zusätzlich zur Haftstrafe von 2019.
Hassrede, Hetze und Morddrohungen bleiben nicht straflos
Der SIG ist erleichtert, dass diese schwere antisemitische Tat mit unverblümter Hetze und expliziter Morddrohungen doch noch aufgeklärt werden konnte. Der Verband zeigt sich gegenüber der Zürcher Staatsanwaltschaft dankbar, dass sie trotz aller Widrigkeiten nicht aufgegeben hat und dass sie den Täter zur Rechenschaft gezogen hat. Damit wird das Zeichen gesetzt, dass solche massiven Vergehen nicht straflos bleiben, sondern als schwere Verbrechen verfolgt und geahndet werden.
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