Antisemitismus

Schuldspruch gegen Rechtsextremen auch in zweiter Instanz

Das Obergericht Zürich hat heute die Anklage gegen den rechtsextremen Täter, der einen orthodoxen Juden angegriffen hat, in zweiter Instanz behandelt. Das Urteil aus erster Instanz wurde in weiten Teilen bestätigt. Das Obergericht hat im Gegensatz zum Bezirksgericht lediglich den Tatbestand der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis Abs. 4 gewertet. Das Urteil lautet damit auf 12 Monate unbedingt. Der SIG zeigt sich in einer ersten Reaktion beruhigt und zufrieden.

Im Juli 2015 wurde in Zürich-Wiedikon auf offener Strasse ein jüdisch-orthodoxer Mann angegriffen. Eine Gruppe von offensichtlich Rechtsextremen pöbelte den Mann wahllos und bei helllichtem Tag an. Er wurde angespuckt, beschimpft und mit nationalsozialistischen Gesten bedrängt. Als das Opfer flüchtete, wurde es verfolgt. Bevor der jüdisch-orthodoxe Mann körperlich angegriffen werden konnte, stellte sich eine Passantin schützend dazwischen. Im März 2018 wurde ein Rechtsextremer und Sänger einer Rechtsrock-Band, in erster Instanz vom Bezirksgericht Zürich zu einer 2-jährigen Haftstrafe wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeit verurteilt. Das Obergericht Zürich hat nun in zweiter Instanz den Schuldspruch betreffend Rassendiskriminierung in weiten Teilen bestätigt.

Wichtiges Zeichen gegen Hassverbrechen

Der SIG zeigt sich sehr beruhigt, dass auch das Obergericht Zürich die Schwere des Übergriffs entsprechend gewertet hat. Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen, dass Gewalt gegen Minderheiten nicht geduldet wird und die Täter unmissverständlich zur Rechenschaft gezogen werden.

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