Mehrere parlamentarische Vorstösse fordern ein Verbot von Nazi-Symbolen und -Gesten. Der SIG unterstützt diese Forderungen
Gleich drei Vorstösse aus dem Nationalrat fordern ein Verbot von Symbolen und Gesten des Nationalsozialismus. Politiker und Politikerinnen aller Parteien und auch der SIG unterstützen dieses Vorhaben.
Anfangs der Wintersession 2021 reichte Nationalrätin Marianne Binder-Keller (Mitte) eine Motion ein, die vom Bundesrat fordert, dass jegliche Nazi-Symbolik in der Öffentlichkeit ausnahmslos zu verbieten sei. Gegen Ende der Session folgten Nationalrat Angelo Barrile (SP) und Nationalrätin Gabriela Sutter (SP) mit parlamentarischen Initiativen mit ähnlicher Stossrichtung. Politikerinnen und Politiker aller Parteien unterstützten diese Vorstösse mit ihren Unterschriften.
Heutige Gesetzeslage reicht nicht aus
Die Gesetzeslage in der Schweiz verbietet zurzeit beispielsweise Hakenkreuzfahnen oder den Hitlergruss in der Öffentlichkeit nur, wenn damit bei anderen Personen für die Ideologie des Nationalsozialismus geworben werden soll. Die Nutzung unter Gleichgesinnten, auch in der Öffentlichkeit, ist dagegen nicht strafbar. Diesen Umstand nutzen Rechtsextremisten bei Demonstrationen oder Konzerten gezielt aus. Besonders für betroffene Minderheiten ist dies verletzend und unverständlich.
SIG setzt auf Mehrheit im Parlament
Bereits vor zehn Jahren gab es einen Versuch rassistische, extremistische und diskriminierende Symbole zu verbieten. Dies scheiterte jedoch daran, dass sich das Parlament zuerst überhaupt auf so eine Liste hätte einigen müsste. Deswegen fokussieren sich die jetzigen Vorstösse insbesondere auf Symbole, Gesten und Fahnen mit Bezug zum Nationalsozialismus und zur Schoah. Hierbei gibt es wenig Zweifel darüber, was unter solche Verbote fallen würde und was nicht. Der SIG ist zuversichtlich, dass diese Vorstösse bei auch im Parlament Unterstützung finden werden.
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