SIG und PLJS begrüssen den Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats, ein Verbot von Nazi-Symbolen zu unterstützen
Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich für ein Verbot von nationalsozialistischen Symbolen ausgesprochen. Der SIG und die PLJS begrüssen diesen Entscheid und, in diesem ersten Schritt, die Fokussierung auf nationalsozialistische Symbole.
Am 12. Januar 2023 hat sich die Rechtskommission des Nationalrates für ein verschärftes Vorgehen gegen Nazi-Symbole ausgesprochen. Sie schlägt ein «Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen» vor. Zusätzlich unterstützt sie die Parlamentarische Initiative «Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen» von Nationalrat Angelo Barrile. Damit folgt die Kommission den Forderungen der beiden jüdischen Dachverbände, dem SIG und der Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS.
Die Rechtskommission setzt sich gegen Nazi-Symbole ein
Das vorgeschlagene Spezialgesetz soll das öffentliche Verwenden und Verbreiten von nationalsozialistischen Symbolen oder Abwandlungen verbieten. Darunter fallen Fahnen, Abzeichen, Embleme, Parolen oder Grussformeln aber auch Gegenständen, die solche Symbole oder Abwandlungen enthalten, wie Schriften, Ton-, Bildaufnahmen oder Abbildungen. Die Parlamentarische Initiative wiederumfordert gesetzliche Anpassungen, um die öffentliche Verwendung von Propagandamitteln, insbesondere des Nationalsozialismus, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, unter Strafe zu stellen. Damit schliesst der Vorstoss insbesondere auch Nazi-Symbole wie das Hakenkreuz mit ein.
Die Gesetzeslage in der Schweiz verbietet zurzeit beispielsweise Hakenkreuzfahnen oder den Hitlergruss in der Öffentlichkeit nur, wenn damit «aktiv für die Ideologie geworben wird». Die Nutzung unter Gleichgesinnten, auch in der Öffentlichkeit, ist dagegen nicht strafbar. Dies führt dazu, dass Rechtsextreme und andere Gruppierungen oftmals straffrei mit nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit auftreten können. Auch werden solche Symbole für eine Akzentuierung und Skandalisierung politischer Botschaften missbraucht. Besonders für betroffene Minderheiten ist dies verletzend und unverständlich. Der SIG, die PLJS und weite gesellschaftspolitische Kreise sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf.
Mit einem Spezialgesetz ein Verbot von Nazi-Symbolen schaffen
Der SIG und die PLJS begrüssen diese wegweisenden Entscheide der nationalrätlichen Rechtskommission, insbesondere jenen für ein Spezialgesetz gegen Nazi-Symbole. Mit dem Spezialgesetz kann in einem ersten Schritt ein klarer und nachvollziehbarer Katalog an nationalsozialistischen Symbolen verboten werden. Eine Erweiterung auf weitere Symbole in Zukunft ist damit nicht ausgeschlossen. So umgeht die Kommission die schwierige Aufgabe, eine umfassende und abschliessende Liste rassistischer, gewaltverherrlichender und extremistischer Symbole erstellen zu müssen, und schlägt den Weg eines schrittweisen Vorgehens ein. In einem nächsten Schritt werden beide Vorstösse in der Rechtskommission des Ständerats behandelt. Auch in der Beratung im Zweitrat ist es entscheidend, dass sich die Kommissionsmitglieder auf das wesentliche Ziel konzentrieren: im Minimum müssen in einem ersten Schritt nationalsozialistische Symbole verboten werden.
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