Politik

Die Rechtskommission des Ständerats reicht einen weiteren Vorstoss zum Verbot von Nazi-Symbolen ein und verzögert damit eine tatsächliche Umsetzung

Mit einer eigenen Motion und einer Ausweitung des Verbotskatalog, verhindern die Mitglieder der ständerätlichen Rechtskommission ein zeitnahes Verbot von Nazi-Symbolen. Der SIG und die PLJS kritisieren diese Verzögerungen entschieden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat sich in einer Motion einstimmig für ein Verbot extremistischer Symbole, darunter auch nationalsozialistische, ausgesprochen. Gleichzeitig hat sie sich gegen mehrere Vorstösse zum gleichen Thema gestellt. Im Unterschied zu diesen will die Kommission ein Verbot ausweiten und nicht auf Nazi-Symbole beschränken. Der SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS begrüssen die Unterstützung für ein Verbot, kritisieren jedoch stark wie Vorstösse zum Thema in den Parlamentsgremien behandelt und Ergebnisse verzögert werden. Ebenfalls sehen sie eine Ausweitung des Verbotskatalogs in dieser Phase als kritisch an.

Die Rechtskommission des Ständerats formuliert eine eigene Motion

Die ständerätliche Rechtskommission hat in ihrer letzten Sitzung das Verbot extremistischer beziehungsweise nationalsozialistischer Symbole traktandiert. In der Folge wurden auch die aktuell hängigen Vorstösse und Verbotsvarianten zum Thema behandelt: die parlamentarische Initiative von Angelo Barrile, das spezialgesetzliche Verbot von Nazisymbolen der Rechtskommission des Nationalrats, ebenfalls eine parlamentarische Initiative, und schliesslich die Motion von Marianne Binder-Keller, die erst im Mai 2023 vom Nationalrat deutliche Unterstützung zugesprochen erhielt. Allen drei Vorstösse untersagt die Kommission ihre Unterstützung, da sie den Verbotskatalog über nationalsozialistische Symbole hinaus erweitern will.

Die Kommission hält klar fest, dass sie den Bedarf eines Verbots extremistischer, insbesondere nationalsozialistischer Symbole, für gegeben erachtet. Sie nennt es stossend, dass solche Symbole in der Öffentlichkeit ohne rechtliche Konsequenzen verwendet und getragen werden könnten. Die Kommission ist aber auch der Meinung, dass ein Verbot nicht auf Nazi-Symbole beschränkt werden solle, sondern dass auch andere rassendiskriminierende, extremistische und gewaltverherrlichenden Symbole verboten werden sollten. Darum hat sie sich einstimmig für eine eigene Motion ausgesprochen: «Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen».

Der SIG und die PLJS fordern eine Fokussierung auf Nazi-Symbole

Der SIG und die PLJS stehen allen Bemühungen positiv gegenüber, die sich für ein baldiges Verbot von Nazi-Symbolen stark machen. Beide jüdischen Dachverbände kritisieren jedoch die Verzögerungen, die entstehen, wenn zum gleichen Thema immer wieder neue parlamentarische Vorstösse eingereicht und diskutiert werden, die sich aber nur minimal voneinander unterscheiden. Weiter geben der SIG und die PLJS zu bedenken, dass die neuerliche Motion zum Thema eine schwer überschaubare Diskussion zur In- und Exklusion extremistischer Symbole führen kann. Genau das hat auch schon in der Vergangenheit einen politischen Entscheid verhindert, da keine Einigung über einen Verbotskatalog erzielt werden konnte. Der SIG und die PLJS stehen weiterhin dafür ein, dass in einem ersten Schritt auf ein Verbot nationalsozialistischer Symbole fokussiert wird. Eine Ausweitung und Diskussion um weitere Symbole können danach aufbauend angegangen werden.

Ein Verbotskatalog von Nazi-Symbolen ist nachvollziehbar und zeitnah umsetzbar

Wichtig ist eine baldige Umsetzung eines Verbots und damit klare Zeichensetzung. Der SIG und die PLJS erachten den Weg über ein Spezialgesetz, wie vom Bundesamt für Justiz vorgeschlagen, als sinnvoll. Darin können ein klarer und nachvollziehbarer Katalog an nationalsozialistischen Symbolen festgelegt und geeignete strafrechtliche Massnahmen definiert werden. Ein Katalog von Nazi-Symbolen, wie Hakenkreuz, der Hitlergruss, die Sieg-Rune der SS, der SS-Totenkopf sowie der gelbe «Judenstern», kann in der Öffentlichkeit nachvollziehbar vermittelt werden. Dasselbe Spezialgesetz schliesst zudem eine Ausweitung auf weitere extremistische Symbole nicht aus. Die jüdischen Dachverbände rufen das Parlament dazu auf, im Sinne einer zeitnahen Umsetzung den Fokus auf bestehende Vorstösse und Nazi-Symbole zu schärfen und eine ausufernde und gegenseitig blockierende Symboldiskussion zu verhindern.

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