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Der SIG spricht sich für ein Verbot von Konversionsmassnahmen aus und unterstützt die nationale Kampagne

Konversionsmassnahmen sollen die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von Menschen verändern oder unterdrücken. Solche Praktiken sind wissenschaftlich nicht wirksam und können schwerwiegende psychische Folgen haben. Der SIG unterstützt deshalb ein Verbot solcher unwirksamen und schädlichen Praktiken.
Der Vorstand des SIG hat beschlossen, die nationale Kampagne für ein Verbot von Konversionsmassnahmen zu unterstützen. Im Dezember 2022 hat sich der Nationalrat für eine Motion ausgesprochen, mit der Konversionsmassnahmen zur «Veränderung» der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität von homo- und transsexuellen Menschen verboten werden sollen. Das Geschäft liegt nun beim Ständerat und der Bundesrat erarbeitet einen Bericht. Der SIG schliesst sich der Kampagne an und unterstützt gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen sowie der reformierten und der katholischen Kirche die Forderung nach einer schnellen Umsetzung eines solchen Verbots.
Schutz vor psychischer und physischer Gewalt
Konversionsmassnahmen beruhen auf der Annahme, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen könne gezielt verändert werden. Wissenschaftliche Untersuchungen kommen jedoch seit Jahren zum Schluss, dass solche Praktiken keine nachweisbare Wirkung entfalten, im Gegenteil: Diese gehen mit grossem psychischem Druck und teilweise sogar mit physischer Gewalt einher. Gerade jüngere Menschen, die dies erleiden mussten, haben oftmals noch lange Zeit danach mit schweren Traumata zu kämpfen. Für den SIG ist klar, dass diese Massnahmen weder wirksam noch verantwortbar sind, da sich die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität eines Menschen nicht gewaltsam verändern lässt. Ganz grundsätzlich gilt: Keinem Menschen gegenüber soll aufgrund seiner Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung physische oder psychische Gewalt angewendet werden.
Menschenwürde und jüdische Werte
Die Unterstützung eines Verbots gründet für den SIG auf grundlegenden ethischen Überzeugungen. Zentrale jüdische Werte wie der Schutz des Lebens, das Verbot von Schädigung und der Respekt vor der Würde jedes Menschen sprechen gegen Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Der SIG unterstützt deshalb ein Verbot, solche Massnahmen anzubieten, zu vermitteln oder zu bewerben. Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu verändern, sollten deshalb mit rechtlichen Mitteln verhindert werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung kann einen wichtigen Beitrag zum Schutz Betroffener leisten und präventiv wirken.
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