Politik

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Verbot von NS-Symbolen. Der SIG und die PLJS begrüssen die grundlegende Stossrichtung des Spezialgesetzes

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Verbot von NS-Symbolen verabschiedet und damit den nächsten Schritt für das geplante Spezialgesetz eingeleitet. Der SIG und die Plattform der Liberalen Juden Schweiz PLJS begrüssen die Grundrichtung der Vorlage. Sie sehen sich in einzelnen Punkten bestätigt.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Verbot von NS-Symbolen abgeschlossen und die Botschaft zum neuen Bundesgesetz verabschiedet. Der SIG und die Plattform der Liberalen Juden Schweiz PLJS unterstützen das geplante Verbot seit Langem und hatten sich auch an der Vernehmlassung beteiligt. Zwar wurden einzelne ihrer Anregungen aufgenommen, das Anliegen nach einer klaren Liste verbotener Symbole fand jedoch keinen Eingang in die Botschaft. Damit wird die Vorlage nun dem Parlament zur Beratung überwiesen.

Klarheit schaffen

In ihrer Vernehmlassungsantwort regten SIG und PLJS an, die offene Definition im Gesetz durch eine kurze und klare Liste der verbotenen Symbole zu ersetzen. Eine solche Regelung hätte aus ihrer Sicht die Rechtssicherheit erhöht und der Bevölkerung sowie den Strafverfolgungsbehörden eine klare Orientierung gegeben. Vorgeschlagen wurden insbesondere neben dem Hakenkreuz und dem Hitlergruss, die doppelte Sigrune der SS, der SS-Totenkopf und der gelbe «Judenstern». Gleichzeitig hätte der Bundesrat den Katalog bei Bedarf ohne Gesetzesrevision anpassen und damit auch die geplante zweite Etappe – das Verbot weiterer rassistischer, gewaltverherrlichender und extremistischer Symbole – kohärent ausgestalten können. Denn dieses Gesetz wird kaum ohne eine Liste auskommen, da hier noch weniger Klarheit über die verbotenen Symbole besteht, als bei den nationalsozialistischen Symbolen.

Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft jedoch entschieden, an einer offenen Definition festzuhalten. Verbieten will der Bundesrat in erster Linie die Verwendung von offensichtlich nationalsozialistischen Symbolen im öffentlichen Raum – etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. SIG und PLJS begrüssen ein solches Verbot ausdrücklich. Aber auch abgewandelte Symbole sollen unter das Verbot fallen, sofern sie sich im konkreten Kontext klar auf den Nationalsozialismus beziehen. Dadurch könnte eine gewisse Unsicherheit darüber entstehen, welche Symbole konkret unter das Verbot fallen und dass bei Grenzfällen erst Gerichte endgültige Klarheit schaffen müssen. Langwierige Debatten dazu könnten eine schnelle Umsetzung des Gesetzes und seine Akzeptanz in der Bevölkerung erschweren. SIG und PLJS würden es begrüssen, wenn der Bundesrat die Kompetenz erhielte, die verbotenen Symbole präzise zu umschreiben.

Einzelne Anliegen wurden berücksichtigt

Gleichzeitig enthält die Botschaft auch Anpassungen, die den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung tragen. So verzichtet der Bundesrat darauf, Zahlencodes wie «18» oder «88» unter das Verbot zu stellen. Diese sind mehrdeutig und könnten auch andere Bedeutungen haben. Aus Sicht von SIG und PLJS trägt dieser Entscheid zur Rechtssicherheit bei und entspricht einer ihrer Anregungen aus der Vernehmlassung.

Hoffnung auf rasche Verabschiedung

Mit der Verabschiedung der Botschaft beginnt nun die parlamentarische Beratung. Auch wenn das Anliegen von SIG und PLJS nach einem klaren Symbolkatalog nicht berücksichtigt wurde, begrüssen SIG und PLJS den Gesetzesentwurf und hoffen auf eine rasche Verabschiedung. Für die beiden Dachverbände ist das Verbot nationalsozialistischer Symbole ein wichtiges Signal gegen Antisemitismus und Menschenverachtung und ein längst überfälliger Schritt zur Schliessung einer bestehenden Gesetzeslücke. Denn gerade für jüdische Menschen, insbesondere für Holocaust-Überlebende und ihre Nachkommen, ist es unerträglich in der Öffentlichkeit Symbole zu sehen, welche für Antisemitismus und allgemeine Menschenverachtung und für die Ermordung von Millionen von Jüdinnen und Juden und anderer Minderheiten stehen.

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