Politik

Neues Gesetz gegen Online-Hassrede: SIG fordert wirksamere Regeln für Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen durchgeführt. Der SIG begrüsst die Stossrichtung der Vorlage. Gleichzeitig fordert er Anpassungen, damit Hassrede im Internet – insbesondere antisemitische Inhalte – wirksamer bekämpft werden kann.

Am 16. Februar 2026 endete die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Mit der Vorlage will der Bund grosse Online-Plattformen stärker regulieren und klare Verfahren für den Umgang mit problematischen Inhalten schaffen. Der SIG hat seine Stellungnahme gemeinsam mit der Plattform der Liberalen Juden Schweiz PLJS eingereicht. Beide Verbände unterstützen die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich, sehen jedoch mehrere Punkte, die aus ihrer Sicht nachgeschärft werden müssen, damit das Gesetz im Kampf gegen Online-Hassrede tatsächlich Wirkung entfalten kann.

Plattformen wie Telegram dürfen nicht ausserhalb des Gesetzes bleiben

Ein zentraler Punkt betrifft den Geltungsbereich des Gesetzes. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass nur Plattformen reguliert werden, die von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung regelmässig genutzt werden. Nach Ansicht des SIG und der PLJS ist diese Schwelle zu hoch.

Plattformen wie Telegram könnten dadurch ausserhalb des Gesetzes bleiben, obwohl dort besonders viele Hassrede-Vorfälle auftreten. Das Online-Monitoring des SIG registrierte in öffentlichen Telegram-Gruppen 767 antisemitische Aussagen im Jahr 2024 und 1445 im Jahr 2025. Diese machten mehr als die Hälfte aller erfassten Online-Vorfälle aus. Die Verbände schlagen deshalb vor, die Schwelle auf drei Prozent der Bevölkerung zu senken, damit alle relevanten Plattformen unter die Regulierung fallen.

Klare Fristen für die Bearbeitung von Meldungen

Der SIG und die PLJS fordern auch präzisere Regeln für den Umgang mit gemeldeten Inhalten. In der jetzigen Fassung ist sehr unscharf von «zeitnaher Bearbeitung» die Rede. Meldungen über strafbare Inhalte sollten innerhalb von 48 Stunden bearbeitet werden. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen unverzüglich entfernt werden. Sie sollen nicht während des langwierigen Verfahrens von der Meldung über Rekurs bis hin zu einem eventuellen Gerichtsurteil monatelang im Netz bleiben. Die Verbände erachten es als deutlich weniger problematisch, wenn im Zweifel einmal zu viel gelöscht wird, als wenn strafbare Inhalte monatelang im Netz zirkulieren. Ziel müsse sein, dass Plattformen rasch und konsequent gegen Hassrede vorgehen.

Plattformen müssen Risiken analysieren und reduzieren

Der Gesetzesentwurf verpflichtet Plattformen dazu, systemische Risiken zu analysieren, etwa die Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder negative Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung. Der SIG und die PLJS begrüssen diese Pflicht ausdrücklich. Aus ihrer Sicht reicht es jedoch nicht aus, Risiken lediglich zu identifizieren. Plattformen sollten auch verpflichtet werden, konkrete Massnahmen zur Risikominderung zu ergreifen und darüber transparent Bericht zu erstatten. Ohne eine solche Verpflichtung besteht die Gefahr, dass Risiken zwar benannt werden, ihnen aber nicht aktiv entgegengewirkt wird.

Gesetz wirksam gegen Online-Hass ausrichten

Der SIG und die PLJS betrachten das geplante Gesetz als wichtigen Schritt im Umgang mit Hassrede im Internet. Entscheidend ist jedoch, dass die vorgesehenen Instrumente auch tatsächlich wirksam ausgestaltet werden. Plattformen müssen klare Pflichten erhalten und Verantwortung für problematische Inhalte übernehmen. Nur so kann verhindert werden, dass Hassrede weiterhin ungehindert über grosse Kommunikationsplattformen verbreitet wird. Der SIG und die PLJS erwarten deshalb, dass die Vorlage im weiteren Gesetzgebungsprozess entsprechend geschärft wird.

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