Politik

Erhalt jüdischer Gräber in Freiburg: CIF und SIG erzielen Kompromiss mit der Stadt Freiburg

Die Stadt Freiburg und die CIF zusammen mit dem SIG haben eine Lösung für die Zukunft des jüdischen Friedhofs gefunden. Die Gräber im historischen Friedhofsteil bleiben langfristig erhalten. Für bestehende Gräber gelten weiterhin die bisherigen Vereinbarungen. CIF und SIG begrüssen den Kompromiss als wichtigen Beitrag zur Religionsfreiheit.

Die Stadt Freiburg und die Communauté Israélite de Fribourg CIF haben sich nach intensiven Gesprächen auf einen Kompromiss zum jüdischen Teil des städtischen Friedhofs verständigt. Zentral ist dabei der langfristige Erhalt der bestehenden Gräber im historischen Friedhofsteil. Damit bleiben die bisherigen Vereinbarungen bestehen und das Prinzip der ewigen Grabesruhe als religiöse Verpflichtung im Judentum gewahrt. Gleichzeitig wird verhindert, dass der kleinen Freiburger Gemeinde zusätzliche Kosten auferlegt werden, die sie kaum tragen könnte. Der SIG begrüsst die Einigung als wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Religionsfreiheit und zur langfristigen Absicherung jüdischen Lebens in Freiburg.

Revision des Freiburger Friedhofsreglements löste Besorgnis aus

Hintergrund war die Revision des städtischen Friedhofsreglements im Herbst 2024. Die geplanten Änderungen hätten aus Sicht der jüdischen Gemeinschaft zentrale Elemente der seit 1912 bestehenden Vereinbarung mit der Stadt Freiburg infrage gestellt. Besonders kritisch waren die vorgesehenen wiederkehrenden Gebühren für bestehende jüdische Gräber sowie die fehlende langfristige Garantie für deren Erhalt. Die CIF ist eine kleine jüdische Gemeinschaft mit rund 65 Mitgliedern. Die vorgesehenen Gebühren hätten das Budget der Gemeinde um ein Vielfaches übersteigen können und langfristig das Fortbestehen jüdischen Lebens im Kanton Freiburg gefährdet.

Ewige Grabesruhe ist religiös zentral

Im Zentrum stand zudem die jüdische Tradition der ewigen Grabesruhe. Die ewige Grabesruhe ist ein zentrales Element der jüdischen Kultur. Jüdische Gräber dürfen nicht aufgelöst werden, sie sollen ewig bestehen. Genau diesem Prinzip trug die historische Vereinbarung mit der Stadt Freiburg seit Beginn des 20. Jahrhunderts Rechnung. Die CIF und der SIG warnten deshalb davor, dass die Revision die Religionsfreiheit der jüdischen Gemeinschaft beeinträchtigen könnte. Gleichzeitig signalisierten beide stets ihre Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen und einer gemeinsamen Lösung mit der Stadt.

Regelungen für bestehende und neue Friedhofsteile

Der gefundene Kompromiss beruht im Wesentlichen auf dem Erhalt des historischen Friedhofsteils: Für alle Gräber im historischen Teil ist der langfristige Erhalt gewährleistet. Zudem wird die jüdische Gemeinschaft für diese historischen Gräber keine zusätzlichen Gebühren tragen müssen. Damit bleiben die religiösen Verpflichtungen vollständig gewahrt und die finanzielle Stabilität der kleinen Freiburger Gemeinde gesichert. Für den künftig zu nutzenden neuen Friedhofsteil akzeptiert die CIF hingegen, dass dort die neuen städtischen Bestimmungen und die Gebührenordnung gelten. Für die CIF und den SIG war stets zentral, dass die bestehenden Gräber unangetastet bleiben und ihre religiöse Bedeutung respektiert wird.

Ein konstruktiver Kompromiss

Die CIF und der SIG würdigen die Bereitschaft der Stadt Freiburg, eine pragmatische und respektvolle Lösung zu erarbeiten. Der gefundene Kompromiss zeigt, dass Dialog und konstruktive Zusammenarbeit insbesondere bei sensiblen Fragen zu tragfähigen Lösungen führen können.

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