Die KGK ist, neben der IGfKL, eine von zwei Kommissionen für Koscherdienstleistungen unter dem Dach des SIG. Sie kontrolliert Lebensmittel, trifft bei den Herstellern die nötigen Abklärungen und stellt diese Informationen durch die Erarbeitung der Koscherlisten den jüdischen Gemeinden zur Verfügung.

Die Kommission Gemeindekaschrut KGK wurde 2026 geschaffen, um den Bedürfnissen verschiedener Einheitsgemeinden nach einem eigenen Prüfstandard Rechnung zu tragen. Sie organisiert ihre Koscherdienstleistungen unter dem administrativen Dach des SIG, arbeitet jedoch fachlich eigenständig.

Zwei Kommissionen für unterschiedliche Gemeinden

Heute werden die Koscherdienstleistungen des SIG durch zwei Kommissionen organisiert. Neben der KGK besteht auch die Interessengemeinschaft für Koschere Lebensmittel IGfKL. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Prüfstandards und der mitwirkenden Gemeinden.

In der KGK wirken derzeit die Israelitische Kultusgemeinde Baden IKGB, die Israelitische Gemeinde Basel IGB, die Jüdische Gemeinde Bern JGB, die Communauté Israélite de Genève CIG, die Communauté Israélite du Canton de Neuchâtel CICN, die Communauté Israélite de Lausanne et du Canton de Vaud CILV, die Jüdische Gemeinde St. Gallen sowie die Israelitische Cultusgemeinde Zürich ICZ mit.

Hohe Prüfstandards der KGK

Die KGK arbeitet mit eigenen Prüfstandards, die den Bedürfnissen der mitwirkenden Gemeinden entsprechen. Die hohen Prüfstandards widerspiegeln sich sowohl in den technisch-wissenschaftlichen Abklärungen als auch in halachischer Hinsicht, die religionsrechtlichen Überlieferungen im Judentum. Damit kann die Prüfung der im allgemeinen Handel erhältlichen Produkte auf ihre Tauglichkeit für den koscheren Haushalt sichergestellt werden. Dies entlastet einerseits die Konsumenten finanziell. Andererseits müssen die einzelnen Rabbinate und die Hersteller weniger Einzelanfragen bearbeiten und beantworten.

Koscherlisten der Gemeinden

Nach der Festlegung der Prioritäten bei der Auswahl der zu prüfenden Produkte führt die KGK die notwendigen Abklärungen durch. Danach genehmigt der zuständige Rabbiner die Protokolle für die einzelnen Produkte. Anschliessend geht die Kompetenz an die Rabbinate der einzelnen Gemeinden über. Diesen steht es frei, welche Produkte sie auf die gemeindeeigenen Koscherlisten nehmen und wie sie ihre Mitglieder informieren wollen. Die Koscherlisten sind auch wichtige Hilfestellungen für Touristinnen und Touristen oder Geschäftsreisende, die sich koscher ernähren möchten.

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