Die Stadt Freiburg hebt die Garantie der ewigen jüdischen Grabesruhe auf und schränkt die Religionsfreiheit der jüdischen Minderheit ein
Das Parlament der Stadt Freiburg hat eine neue Gebührenverordnung für den städtischen Friedhof verabschiedet. Mit diesem Entscheid hebt die Stadt die ewige Grabesruhe auf dem jüdischen Friedhofsteil auf und auferlegt der kleinen jüdischen Gemeinde horrende wiederkehrende Gebühren.
Der Generalrat der Stadt Freiburg, das städtische Parlament, hat eine Revision des städtischen Friedhofsreglements beschlossen und nimmt damit direkt auch Einfluss auf die jüdischen Grabfelder. Die Revision hebt im Wesentlichen die Eckpunkte einer historischen Vereinbarung mit der Communauté Israélite de Fribourg CIF, der lokalen jüdischen Gemeinde, aus dem Jahr 1912 auf. Bis heute gelten dieser Vereinbarung folgend auf dem jüdischen Teil des städtischen Friedhofs gesonderte Bedingungen, die der jüdischen Tradition Rechnung tragen, wie insbesondere die ewige Grabesruhe. Die weitreichenden Folgen der Revision haben eine Einschränkung der Religionsfreiheit zur Folge und gefährden das Weiterbestehen der jüdischen Gemeinschaft in der Stadt wie auch im ganzen Kanton Freiburg.
Neue Gebührenordnung könnte Ende der jüdischen Gemeinde in Freiburg bedeuten
Vordergründig geht es in der Revision nur um eine neue Regelung der Gebührenordnung, die alle Gräber auf dem städtischen Friedhof erfasst. Neu gilt: Verstorbene, die in der Stadt wohnhaft waren, erhalten kostenlos ein Grab, das auf zwanzig Jahre befristet ist. Für Verstorbene aus anderen Gemeinden muss eine Aufnahmegebühr bezahlt werden. Dazu stellt die Stadt Gräber nach vertraglicher Einigung zur Verfügung. Letztere sind in Bezug auf die Bodennutzung kostenpflichtig und werden für eine Mindestdauer von dreissig Jahren vergeben.
Der städtische Friedhof umfasst aber auch einen jüdischen Friedhofsteil. Dieser unterliegt seit 112 Jahren gesonderten Bedingungen und war gebührenfrei. Die Stadt will nun die gleichen Bedingungen und Gebühren auch auf den jüdischen Teil anwenden, obwohl die Gebührenverordnung die religiösen Pflichten des Judentums zur ewigen Grabesruhe nicht berücksichtigt. Auf dem jüdischen Friedhofsteil gibt es 157 Gräber, die teilweise seit über hundert Jahren bestehen. Entsprechend würden hohe Gebühren für alle diese Gräber fällig, wie auch für die neuen in Zukunft, bei jedem Einzelgrab alle dreissig Jahre. Die CIF ist eine kleinere jüdische Gemeinschaft von gegen 65 Personen. Eine solche Gebührenlast würde das Budget der jüdischen Gemeinde um ein Vielfaches übersteigen. Ein finanzielles Überleben der Gemeinde wäre damit nicht mehr gewährleistet. Das würde letztlich auch ein Ende des aktiven jüdischen Lebens im Kanton Freiburg bedeuten.
Die ewige Grabesruhe nach jüdischem Gebot ist nicht mehr garantiert
Zudem laufen spätestens nach achtzig Jahren die Verträge aus. Eine Neuverhandlung der Verträge ist dann theoretisch möglich, aber nicht gesichert. Genau diese Garantie ist aber zwingend notwendig, da sonst das Prinzip der ewigen Grabesruhe im Judentum gefährdet und verletzt wird. Die ewige Grabesruhe ist ein zentrales Element der jüdischen Kultur. Jüdische Gräber dürfen nicht aufgelöst werden, sie sollen ewig bestehen. Um dies gewährleisten zu können, werden Lösungen mit den Behörden gesucht. So entstanden jüdische Friedhöfe unter der Grundprämisse der ewigen Grabesruhe als Teilstücke öffentlicher Anlagen oder auf privaten Grundstücken. Genau so eine Vereinbarung wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch mit der Stadt Freiburg geschlossen und regelmässig erneuert. Damit wurde damals auch der gesellschaftlich wachsenden Akzeptanz der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihrer religiösen Bedürfnisse Rechnung getragen.
Konstruktive Gespräche und Lösungen nötig
Diese Einschränkung der Religionsfreiheit trifft die jüdische Gemeinschaft im Kanton Freiburg, und mit ihrer Ausstrahlung jene der ganzen Schweiz, hart– und dies gerade in Zeiten, in welcher die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz unter Druck steht. Besonders stossend ist der Nichteinbezug der CIF in die Erarbeitung der Revision, trotz der lauten mahnenden Kritik im Vorfeld des Entscheids. Der SIG und die CIF fordern die Stadt Freiburg dazu auf, sich zur religiösen Offenheit ihrer Stadt und zur Religionsfreiheit auch der jüdischen Bürgerinnen und Bürger zu bekennen. Es braucht jetzt Lösungen seitens der Stadt, für die Wahrung der ewigen Grabesruhe auf dem jüdischen Friedhofsteils und der Schutz der lokalen jüdischen Gemeinschaft vor dem finanziellen Kollaps. Die CIF und der SIG stehen für konstruktive Gespräche zur Verfügung.
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